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Fetz Anita · Ständerat · 2009-09-09

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich habe dieser Diskussion jetzt zugehört, und mir scheint, bei der Debatte ist die Zielrichtung verlorengegangen. Das hier ist das Kernstück der Vorlage: Es geht darum, 8000 Langzeitarbeitslose in qualifizierende Beschäftigungsprogramme zu integrieren und damit hoffentlich nicht nur ihre Aussteuerung zu verschieben, sondern ihren Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsmarkt zu bewerkstelligen. Wir gehen davon aus, dass die Wirtschaft im Jahr 2011 hoffentlich wieder anzieht. Es geht also auch darum, sinnvolle Überbrückungsmassnahmen für die Langzeitarbeitslosen zu finden. Dann müssen wir dafür sorgen, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Das heisst, wir können nur in den gemeinnützigen Bereichen Arbeit schaffen, denn in den anderen Bereichen würde das zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und da würden sich Gewerbe- oder andere Betriebe zu Recht beklagen, dass man Stellen schafft, die sie konkurrenzieren.

Was sind das für gemeinnützige Organisationen? Sie arbeiten im Bereich des Naturschutzes, sie arbeiten im Bereich der Unterstützung von behinderten Menschen, sie arbeiten im Bereich von "Jugend und Sport" usw. Sie haben natürlich auch Probleme mit grossen Spendeneinbrüchen. Wenn das offenbar bei der Paraplegiker-Stiftung nicht der Fall ist, dann ist das wunderbar. Es wird niemand verlangen, dass man irgendwelche unnützen Stellen schafft. Wenn man von diesen Organisationen will, dass sie qualifizierte Arbeitsplätze schaffen, und zwar ausschliesslich für diese Langzeitarbeitslosen, dann muss man ihnen auch entsprechende Bedingungen geben. Es ist nicht so, dass sie einfach davon "profitieren". Sie leisten gemeinnützige Arbeit, und Sie wissen ja alle auch, dass das Problem bei der gemeinnützigen Arbeit nicht ist, dass es zu wenig Arbeit gibt. Dort gibt es sehr viel Arbeit. Nur ist das Problem, dass sie nicht bezahlt wird, weil sie nicht kommerzialisierbar ist. Deshalb ist die Überlegung von Bundesrätin Doris Leuthard, dass gerade im gemeinnützigen Bereich solche Stellen geschaffen werden sollen, sehr geschickt. Da kann man für einen qualifizierten Einsatz sorgen, der der Gesellschaft nützt und auch dem einzelnen Arbeitslosen etwas bringt.

Es ist unsinnig vorzusehen, dass auf keinen Fall mehr als 3000 Franken bezahlt werden dürfen. Sie wissen genau: Wenn die Arbeit qualifiziert ist, geht das nicht. Schliesslich gibt es auch qualifizierte Langzeitarbeitslose. Wenn man Ihrer Diskussion zuhört, könnte man meinen, die Leute, die arbeitslos sind, seien alle selber daran schuld. So ist es natürlich nicht. Vielmehr geht es darum, ihnen wieder eine Chance zu geben.

Wenn Sie jetzt mit einem Lohndeckel kommen, dann ist das in der Theorie zwar begreifbar, in der Praxis bedeutet es aber nichts anderes, als dass die Organisationen für nur sechs Monate einen qualifizierten Arbeitsplatz schaffen. Das steht eigentlich in keinem Verhältnis mehr. Da kann man genauso gut sagen, man wolle das nicht. Das wäre ehrlicher, als die Massnahme derart zu reduzieren, dass kaum mehr die Möglichkeit besteht, effektiv Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen.

Sie brauchen keinen Lohndeckel vorzusehen; es können einmal mehr als 3000 Franken sein, es kann aber auch einmal weniger sein. Es kommt erstens auf die Arbeit an und zweitens auf die Qualifikation der entsprechenden Person.

Zum Schluss: Je tiefer die Entschädigungen bei Beschäftigungsprogrammen sind, zu desto tieferen Einkommen zwingen Sie die Arbeitslosen. Das ist doch klar, das wissen Sie alle ganz genau. Nachher werden sie wieder 80 Prozent dieses Lohnes bekommen, und irgendwann muss man sich fragen, was eigentlich der Sinn der Sache ist.

Ich bitte Sie, entweder zum Ganzen Nein zu sagen - das ist dann wirklich eine glaubwürdigere Haltung - oder aber die Massnahme so zu belassen, wie sie von Bundesrätin Leuthard und vom Seco aufgegleist worden ist und wie sie auch wirksam werden kann.