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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-09

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich versuche, die Fragen von Herrn Gutzwiller zu klären.

Zu Absatz 1: Es war tatsächlich so, dass mit der Beschränkung, dass eben nur eine teilweise Entschädigung möglich sein soll, bereits eine Einschränkung vorgenommen worden ist. Das hat dann die Minderheit bewogen, einen Antrag nur zu Absatz 4 einzureichen, indem sie gesagt hat: Wenn man in Absatz 1 schon einschränkt, dann braucht es die zusätzliche Obergrenze von 3000 Franken nicht auch noch. Mit der teilweisen Entschädigung ist ja bereits eine Einschränkung vorgenommen worden.

Zu Ihrer zweiten Frage, zu Absatz 4: Ich habe das erwähnt; da geht es tatsächlich darum, dass die Finanzhilfen während höchstens sechs Monaten ausgerichtet werden. Da haben wir keine Differenz zum Bundesrat. Wenn man jetzt der Minderheit zustimmt, bleibt es weiterhin so gemeint, dass die Finanzhilfen während höchstens sechs Monaten ausgerichtet werden können, es geht nicht um Anstellungen. Ich glaube, Frau Bundesrätin Leuthard kann das auch bestätigen; da haben wir keine materielle Differenz. Wenn man der Minderheit zustimmt, bleibt es bei der Klärung: Die Finanzhilfe wird während höchstens sechs Monaten ausgerichtet.

Ich hoffe, Frau Bundesrätin Leuthard kann die Frage von Kollege Hess beantworten.

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