Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-09-10
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-10
Wortprotokoll
Ich habe Sie bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass nicht nur das Ausmass und die Art der Stabilisierungsmassnahmen entscheidend sind, sondern auch deren Dauer und deren Beendigung. Eine Konjunkturstützung ist zu befristen, wenn sie nicht zur steten Marktsteuerung und damit auch rasch zu einer Marktverzerrung führen soll. Das ist unbestritten, auch der Bundesrat will ja ausdrücklich eine Befristung auf ein Jahr, auf das Jahr 2010. Sein Vorschlag einer Geltungsdauer des Gesetzes von zwei Jahren soll es wie gesagt lediglich ermöglichen, Weiterbildungsprojekte usw. im Jahr 2011 auslaufen zu lassen. Es brauche diese Flexibilität, haben wir uns sagen lassen, weil das Eidgenössische Finanzdepartement hier eine sehr strenge Praxis fahre und Übergangsprobleme technischer Art vermieden werden sollten. Weit auseinander sind also Mehrheit und Bundesrat auf der einen und Minderheit auf der anderen Seite keineswegs. Wie Sie gehört haben, war es ja auch eine Übung mit Stichentscheid, die wir hier vorgenommen haben.
Die Minderheit befürchtet indessen, dass eine generelle Geltungsdauer des Gesetzes bis Ende 2011 indirekt bereits auch das Budget 2011 präjudizieren könnte und dass Druck mit Blick auf eine Ausdehnung der Konjunkturmassnahmen auf das Jahr 2011 entstehen könnte. Dies will die Minderheit verhindern, mit einer naturgemäss etwas komplizierteren Formulierung, welche aber durchaus der vom Bundesrat geäusserten Absicht entspricht. Die konkreten Massnahmen sollen demgemäss bis Ende 2010 verfügt werden können, während deren Vollzug bis Ende 2011 dauern darf. Sollte sich die konjunkturelle Lage hingegen so entwickeln, dass die Fortsetzung der Massnahmen um ein weiteres Jahr notwendig erscheint, soll dies durch blossen Parlamentsbeschluss ohne Referendumsmöglichkeit erfolgen können. Wenn Sie mich fragen, ist das auch rechtlich möglich. Aber ich möchte das nicht weiter vertiefen. Weshalb? Frau Bundesrätin Leuthard hat beim Eintreten gestern ausdrücklich noch einmal betont, die Massnahmen seien auf 2010 befristet. Wir haben das auch heute wieder gehört. Wenn sie noch einmal ausdrücklich erklärt, dass dieses Gesetz nicht als Grundlage für weitere Beschlüsse und Verfügungen für das Jahr 2011 dienen soll, sondern in jenem Jahr wirklich nur noch die Auslaufphase stattfindet, dann könnte ich mich allenfalls bereiterklären, den Minderheitsantrag zurückzuziehen. Dann hat er seinen Zweck erfüllt. Gerne warte ich hier das bundesrätliche Votum ab.