Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-09-14
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-14
Wortprotokoll
Das ist natürlich die Schlüsselbestimmung in diesem Gegenvorschlag. Es überrascht nicht, dass diese Frage in der Differenzbereinigung bis zum Schluss offengeblieben ist, denn es geht um die Auswirkungen der Restwasserbestimmungen. Wenn wir die Ausgangslage anschauen, müssen wir natürlich Folgendes in Betracht ziehen: Die ursprüngliche Fassung des Ständerates hätte, was die Restwassermenge anbelangt, pro Jahr 100 Gigawattstunden Mehrproduktion aus Wasserkraft erlaubt. Etwas überraschend kam dann im Nationalrat die Annahme des Antrages Landolt, der eine Minderproduktion von minus 50 bis minus 100 Gigawattstunden pro Jahr zur Folge gehabt hätte. Das muss man sehen. Das sind die Gegensätze, über die wir jetzt diskutieren. Und in dieser Situation - Ständerat plus 100, Nationalrat minus 50 bis minus 100 Gigawattstunden - ist es jetzt zu einem Kompromissvorschlag gekommen, der nur noch 50 Gigawattstunden Mehrproduktion pro Jahr erlaubt. Man kann sagen: Der Vorschlag ist immerhin noch auf der positiven Seite. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir im Energiegesetz eine Bestimmung haben, mit der 2000 Gigawattstunden Mehrproduktion pro Jahr ins Auge gefasst worden sind.
Nun, der Kompromissvorschlag liegt vor. Wir müssen ihn, in der Situation, in der wir uns befinden, wohl oder übel mittragen. Wir haben es gehört: Der Fischereiverband ist damit einverstanden, und die Branche, Swisselectric, hat auch signalisiert, dass sie mit dem Vorschlag, wie er jetzt vorliegt, einverstanden ist. Wir müssen aber natürlich schon sagen, dass es ein Kompromissvorschlag ist, der die Produktion aus Wasserkraft nicht nur begünstigt, sondern auch behindert.
Von folgenden Punkten bin ich überzeugt: Erstens haben wir es hier mit einem Gegenvorschlag zu tun; deshalb können wir damit einen langen, emotionalen und kostspieligen Abstimmungskampf vermeiden, und das ist auch etwas wert. Zweitens können wir die Interessen von Schutz und Nutzung der Gewässer ausgewogen, mit dem Kompromissvorschlag sogar noch etwas ausgewogener, berücksichtigen. Drittens gefährden wir den vom Gesetz verlangten Ausbau der Wasserkraft im Umfang von 2000 Gigawattstunden bis 2030 nicht. Immerhin sind wir, es ist gesagt worden, auf der positiven Seite. Mit der Lösung des Ständerates wären wir noch etwas besser gefahren. Es ist eben der Wermutstropfen dieses Kompromissvorschlages, dass wir das Ziel gemäss Energiegesetz kaum erreichen werden. Viertens haben wir, last, but not least, eine guteidgenössische Lösung gefunden, die die verschiedenen Interessen einigermassen berücksichtigt und die pragmatisch, tragfähig und zukunftsorientiert ist.
In der Ausgangslage, in der wir uns im Verhältnis zum Nationalrat befinden, sind wir ja schlussendlich genau für diese Kompromisslösung da. Ich bitte Sie, wohl oder übel dem [PAGE 876] Antrag der UREK zuzustimmen. Das ist natürlich mit der Hoffnung verbunden, dass dann auch die Initiative definitiv zurückgezogen wird. Das dürfte dem Fischereiverband etwas leichter fallen. Ich gehe davon aus, dass dann mit der Lex Lombardi zu den Initiativen und der Möglichkeit, sie nur bedingt zurückzuziehen, dem Fischereiverband hier dieser Entscheid etwas leichter gemacht wird.
Also: Zustimmung zum neuen Antrag der UREK.