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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-14

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-14

Wortprotokoll

Unser Rat hat letzte Woche entschieden, dass wir die CO2-Abgabe nicht nur rückwirkend, sondern auch im gleichen Jahr, wie die CO2-Abgabe erhoben wird, an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstatten. Das werden wir nächstes Jahr so handhaben; es handelt sich - Sie erinnern sich - um rund 600 Millionen Franken. Wir haben das im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen beschlossen, also in der Zeit der Krise, und haben damit eigentlich bewiesen, dass wir mit dieser CO2-Abgabe auch schnell und unbürokratisch reagieren können und eben, wenn es nötig ist, in einer Krise auch die Rückerstattung vorziehen können. Was Herr Kollege Germann nun mit seiner Motion verlangt, das geht natürlich viel weiter. Er möchte die CO2-Abgabe vorübergehend völlig ausser Kraft setzen, und er möchte die Erhöhungsschritte, die wir ja beschlossen haben, auch ausser Kraft setzen.

Man kann grundsätzlich gegen die CO2-Abgabe sein und z. B. lieber eine Förderabgabe unterstützen. Aber das hat die Bevölkerung bekanntlich im Jahr 2000 abgelehnt; sie hat sich eben für diese Lenkungsabgabe entschieden, die Herr Germann jetzt so umschrieben hat: Man nimmt den Leuten das Geld weg, und dann gibt man es ihnen wieder zurück. Aber Sie wissen natürlich: Wenn die CO2-Abgabe, die Lenkungsabgabe, hoch genug ist, wirkt sie schon lenkend; aber wenn man dagegen ist, dass die CO2-Abgabe so hoch ist, dass sie lenkend wirkt, dann darf man ihr nicht zum Vorwurf machen, dass sie keine genügende Lenkungswirkung erzeugt.

Was man aber sicher nicht machen kann, ist, die CO2-Abgabe einfach temporär ausser Kraft zu setzen. Erstens entziehen wir ja mit der CO2-Abgabe keine Kaufkraft. Ich habe es bereits gesagt: Sie wird ja an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet, und wenn wir in Zukunft einen Drittel für die Gebäudesanierungsprogramme zurückbehalten, lösen wir damit ein Mehrfaches an privaten Investitionen aus; das ist dann eigentlich auch wieder eine Konjunkturförderungsmassnahme.

Zweitens scheint es mir die schlechteste aller Lösungen zu sein, wenn wir in der Klimapolitik dauernd eine Stop-and-go-Politik machen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass viele energieintensive Unternehmen in den letzten Jahren ihre CO2-Emissionen deutlich reduziert haben, damit sie sich dann eben von dieser CO2-Abgabe befreien können. Die Energieagentur der Wirtschaft hat hier eine sehr wichtige Arbeit geleistet. Wir würden doch jetzt einen Teil der Wirtschaftsunternehmen völlig vor den Kopf stossen, wenn wir im entscheidenden Moment diese CO2-Abgabe einfach auflösen und ausser Kraft setzen würden, nachdem sie sich jahrelang angestrengt haben, um sich von dieser CO2-Abgabe befreien zu können. Das geht nicht. Ich glaube, da würden wir wirklich sehr viele Leute, gerade aus der Wirtschaft, völlig vor den Kopf stossen. Wir sollten nicht diejenigen bestrafen, die eben diese Anstrengungen in den letzten Jahren freiwillig gemacht haben.

Nun noch Folgendes: Der Bundesrat hat ja bekanntlich die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Das kommt jetzt in die Räte. Dort haben Sie die Gelegenheit, Ihre Vorstellungen über die Weiterführung der CO2-Abgabe einzubringen. Herr Kollege Germann, Sie sind ja auch in der UREK, und Sie können dann dort ganz direkt sagen, wie Sie sich die Zukunft der CO2-Abgabe vorstellen. Aber ich bitte Sie, nicht jetzt diese Entscheidungen vorwegzunehmen, keine Stop-and-go-Politik zu machen, jene Unternehmen zu bestrafen, die sich in den letzten Jahren angestrengt haben.

Zum Schluss: Die Schweiz hat auch internationale Verpflichtungen. Die sind wir eingegangen, und wenn wir jetzt die CO2-Abgabe auch nur temporär ausser Kraft setzen, dann können wir diese Verpflichtungen mit Bestimmtheit nicht einhalten.

Ich bitte Sie, die Motion Germann abzulehnen.