Durrer Adalbert · Nationalrat · 2001-03-23
Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-23
Wortprotokoll
Der Schutz des Lebens und damit die Frage der Regelung des Schwangerschaftsabbruches sind für die CVP als Wertepartei von zentraler Bedeutung. Seit 1997 kämpfen wir für die Einführung des Schutzmodelles mit Beratungspflicht. Dieses Modell sieht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau auch einen angemessenen Schutz des ungeborenen Lebens vor. Es gewährleistet eine sorgfältige Interessenabwägung, eine Güterabwägung, und wird der Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben gerecht.
Die CVP-Fraktion der Bundesversammlung hat sich in der parlamentarischen Beratung stets für das Schutzmodell eingesetzt. Dieses Modell fand dennoch keine Mehrheit, stattdessen sieht das Parlament nun die Verabschiedung einer reinen Fristenlösung vor.
Der Parteivorstand der CVP Schweiz hat am letzten Freitag mit 44 zu 7 Stimmen beschlossen, das Referendum gegen die Fristenlösung zu ergreifen, sollte sie heute durch eine Mehrheit der eidgenössischen Räte beschlossen werden.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz die drei wichtigsten Überlegungen, die uns zu diesem Schritt bewogen haben, darstelle:
1. Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches ist von solch grosser gesellschaftspolitischer und ethischer Bedeutung, dass sich das Volk dazu muss äussern können. Die Frage des Schwangerschaftsabbruches ist nicht von der Diskussion über die Sterbehilfe, über genetische Untersuchungen am Menschen oder über die Fortpflanzungsmedizin zu trennen: Das sind alles Themen, bei denen es um Fragen von Leben und Tod, der persönlichen Freiheit und der Schutzpflicht des Staates geht.
2. Mit der Fristenlösung wird die Schutzpflicht des Staates für alles Leben verletzt. Die CVP-Fraktion kann der vorgeschlagenen Fristenlösung nicht zustimmen, da diese während 12 Wochen einen völlig ungenügenden Schutzmechanismus für das ungeborene Leben vorsieht. Gerade heute ist eine ganzheitliche Sicht des staatlichen Lebensschutzes besonders dringlich, und seine Notwendigkeit muss im Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger unbedingt erhalten bleiben. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, dass in der Gesellschaft ein ethisches Minimum aufrechterhalten wird.
3. In der vorgeschlagenen Fristenlösung wird der Schwangerschaftsabbruch allein als eine Frage der Selbstbestimmung der Frau gesehen. Diese Selbstbestimmung ist wichtig, sie steht aber in einem Spannungsverhältnis zum Lebensrecht des Ungeborenen. Mit der Vorlage der parlamentarischen Mehrheit kann aber eine sorgfältige Güterabwägung nicht garantiert werden. Nur wenn der Staat dafür sorgt, dass die Güterabwägung mittels einer Beratungspflicht ein Stück weit institutionalisiert wird, kann dem ungeborenen und handlungsunfähigen Kind ein angemessener Schutz zuteil werden.
Die CVP ist sich sehr wohl bewusst, dass es einer rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches bedarf; die heutige Situation ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die CVP will aber mit dem Schutzmodell der Pflicht des Staates zum Schutz allen Lebens besser Rechnung tragen, als dies mit der Fristenlösung möglich wäre. Sie hat deshalb heute Morgen eine Parlamentarische Initiative deponiert. Sollte das Volk die reine Fristenlösung ablehnen - dafür werden wir kämpfen! -, wird mit der Parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion die Einführung des Schutzmodells verlangt.
Das sind die Überlegungen und die Gründe, warum die CVP-Fraktion die vorgeschlagene Fristenlösung einhellig ablehnen wird.