preparatory:AB 111083
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-09-14
Wortprotokoll
Eine Bemerkung, Frau Leumann: Sie haben gesagt, der Bundesrat verschanze sich hinter der Auffassung der Bevölkerung. Ich möchte sagen, dass es eigentlich weniger eine Differenz in der Biotechnologiefrage ist als eine Differenz in der Frage, wie man mit einer Volksabstimmung umgeht. Sie wissen, dass der Bundesrat damals eine andere Auffassung hatte, aber die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben entschieden. Es ist jetzt schon unsere Aufgabe, diesem Entscheid nachzuleben. Wir haben die Verlängerung vorgenommen, weil wir wussten, dass die Abklärungen, die durch den damaligen Volksentscheid verlangt wurden, innert der vorgegebenen Frist gar nicht gemacht werden konnten. Wir haben das genau geprüft, es ist also nicht etwa zu Verzögerungen gekommen; ohne Verlängerung war es gar nicht möglich. Deswegen hat der Bundesrat, der in der Sache ja eine andere Meinung hat, in Respektierung des Ergebnisses der Volksabstimmung diese Verlängerung vorgenommen.
Wir sind bereit, die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie auch in Zukunft zu unterstützen. Grundsätzlich sind Freisetzungsversuche in der Schweiz jederzeit möglich, auch ausserhalb des betreffenden nationalen Forschungsprogramms. Gesuche für eine Finanzierung und für eine Bewilligung können jederzeit eingereicht werden. Zur Förderung einer unabhängigen Biosicherheitsforschung mit Freisetzungsversuchen wird der Bundesrat die Einrichtung sicherer Standorte im Rahmen der nächsten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation prüfen und Ihnen dann vorlegen.