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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2009-09-15

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-15

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat offensichtlich erkannt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdbetreuung von Kindern eine wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen ist. Sie ist wichtig für die finanzielle Entlastung von Familien und sorgt für mehr Steuergerechtigkeit. Nur so ist es möglich, der Forderung - und das war unserem Rat ja ganz besonders wichtig - nach der Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Nachachtung zu verschaffen.

Der Nationalrat ist uns nun - Sie haben es von der Präsidentin gehört - in den Grundzügen gefolgt, will aber die Abzüge gemäss Aussagen im Amtlichen Bulletin sozialer gestalten. Mit einem erhöhten Kinderabzug beim Elterntarif sollen mehr mittelständische Familien profitieren, egal, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder nicht. Entsprechend hat er sich für einen Elterntarif von 250 Franken und einen Kinderbetreuungsabzug von 10 000 Franken entschieden. Mit dem Antrag auf einen Elterntarif von 250 anstatt 170 Franken ist im Nationalrat meiner Meinung nach ein Umschichtungsantrag angenommen worden. Finanziell soll damit jenen Familien entgegengekommen werden, die keine ausserhäusliche Betreuung in Anspruch nehmen.

Die Frage stellt sich nun, ob damit die Familienbesteuerung tatsächlich sozialer gestaltet wird oder nicht. Ich meine Nein respektive nur dann, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig ist. Viele Familien, die ihre Kinder - aus welchen Gründen auch immer - zu 50 Prozent und mehr in der Krippe respektive fremdbetreuen lassen, werden mit diesen Ansätzen stärker belastet, sind doch die Einkommen des Mittelstandes gerade hoch genug, dass die Eltern die vollen Kosten der Fremdbetreuung, z. B. einer Krippe, zu übernehmen haben. Mit der Festsetzung eines maximalen Abzugsbetrags von 10 000 Franken pro Jahr werden die externen Betreuungskosten bei Weitem nicht abgedeckt.

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Realistisch gesehen liegen die Kosten - ich kann es nur immer wieder wiederholen - bei rund 25 000 Franken pro Jahr, wenn die Fremdbetreuung bei rund 80 Prozent liegt. Diese Zahlen stammen übrigens nicht von mir, sondern von der Organisation Pro Familia; diese Zahlen habe ich mir also nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie sind belegt. Jede Familie weiss, dass mit 10 000 Franken lediglich ein Teil der Betreuungskosten gedeckt wird. Ich rede dabei bei Weitem nicht einem vollem Kinderbetreuungsabzug das Wort; das will ich nicht und auch niemand in diesem Rat. Auch mit einem maximalen Abzug von 12 000 Franken sind wir noch weit davon entfernt.

Überlegen Sie sich noch etwas: In der eben erwähnten Gruppe - das können Sie ebenfalls in dem Bericht der Pro Familia nachlesen - leben auch die meisten Kinder. Deshalb ist der Kinderbetreuungsabzug von maximal 12 000 Franken, für den wir uns in der ersten Runde entschieden haben, nach meiner Ansicht richtig. Denn diese Gruppe zahlt am meisten Steuern in diesem Land. Zu dieser Gruppe gehören die meisten Leistungsträger in diesem Land; zu dieser Gruppe zählen insbesondere auch die Kaderkräfte in vielen Unternehmen. Mit dem Beschluss des Nationalrates und gemäss dem Antrag der Mehrheit unserer WAK würde der Staat - nach meiner Meinung - über die Steuerpolitik traditionelle, konservative Familienbilder bevorzugen. Demgegenüber würden Familien im Mittelstand, bei welchen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, steuertechnisch diskriminiert.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, an unserem ursprünglichen Beschluss festzuhalten.