Luginbühl Werner · Ständerat · 2009-09-15
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-09-15
Wortprotokoll
Ich habe in der ersten Diskussion die Position der Minderheit vertreten, die für die Drittbetreuung statt der maximal 12 000 Franken pro Kopf nur 8500 Franken pro Kopf einsetzen wollte. Wie die Kommissionspräsidentin erwähnt hat, hätte das zu einer Entlastung der Vorlage um rund 100 Millionen Franken geführt, weil wir damals keine Umlagerung auf die eigentlichen Kinderabzüge vorgesehen hatten. Dieser Antrag wurde hier mit 21 zu 18 Stimmen relativ knapp abgelehnt. Ich erwähnte damals, dass bei der Lösung des Bundesrates, also bei einer Grenze von 12 000 Franken, immerhin 170 der 420 Millionen Franken, die für den Bereich Drittbetreuung eingesetzt werden, an steuerbare Einkommen über 150 000 Franken gingen und dass es der Minderheit vertretbar schiene, dass man die Grenze tiefer ansetze.
Der Beschluss des Nationalrates, der jetzt auf dem Tisch liegt, geht nicht zurück auf 8500 Franken, er geht auf 10 000 Franken und lagert das Geld, das daraus frei wird, auf die direkten Kinderabzüge um. Wozu führt das? Die Verschiebungen sind relativ marginal, wir haben in der Kommission die beiden Tabellen erhalten, aber es führt zu einer Verschiebung der Entlastung vom oberen Einkommensbereich in den mittleren Bereich. Gerade Leute mit einem steuerbaren Einkommen von 80 000 bis 120 000 Franken haben am ehesten Probleme, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen. Hier ist eine Entlastung sicher dringender als im ganz hohen Bereich bei einem steuerbaren Einkommen von über 150 000 Franken.
Insofern bitte ich Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, weil er den mittleren Mittelstand stärker entlastet.