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Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-09-15

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-15

Wortprotokoll

Ich habe die bundesrätliche Antwort und den Antrag des Bundesrates allein im Hinblick auf deren sachliche Richtigkeit und im Hinblick auf eine zielführende Vorgehensweise beurteilt und gewichtet. Lassen Sie mich Ihnen das Ergebnis dieser Prüfung und Gewichtung wie folgt zur Kenntnis bringen:

Vorab das eine: Der Bundesrat sagt, dass er dem Anliegen einer Abgeltungssteuer grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Er ist dabei nicht allein, er hat beispielsweise vom Zürcher Kantonsrat Sukkurs erhalten, der, wie ich gelesen habe, gestern ein entsprechendes Postulat gutgeheissen hat. Er erhält Sukkurs aus weiten Teilen der Branche, er erhält auch Sukkurs von all denjenigen, die eine Vereinfachung unseres Steuersystems befürworten. Dass auch ich persönlich einer Abgeltungssteuer positiv gegenüberstehe, ist offenkundig, hätte ich doch sonst keine entsprechende Motion eingereicht. [PAGE 902]

Ich nenne einige Gründe hierfür. Vorerst zur Abgeltungssteuer als Ersatz der Verrechnungssteuer im Inland: Es ist festzustellen, dass eine Abgeltungssteuer, wie auch immer sie im Einzelnen konzipiert wird, eine breitere Basis als die Verrechnungssteuer haben wird. Insbesondere würden alle auf Schweizer Banken gehaltenen Depots und Konti einer Besteuerung zugeführt und nicht nur diejenigen, wie heute bei der Verrechnungssteuer, die von Schuldnern ausgegeben werden, die im Inland tätig sind, oder von Unternehmen, die in der Schweiz ihren Sitz haben. Diese Ausweitung hätte zur Folge, dass die Steuererträge aus den in der Schweiz deponierten Vermögenswerten ansteigen würden. Dies wiederum hätte zur indirekten Folge, dass für alle diejenigen, die richtig und gerecht und vollständig steuern, tendenziell eine Senkung der Steuern zu erwarten wäre.

Erreicht würde auch, dass die Tendenz zum Weissmachen des Geldes automatisch zunimmt und damit eine Situation entstünde, in der das unversteuerte Vermögen einen immer kleineren Platz einnehmen würde. Das wäre gut so.

Ich sehe aber auch bezüglich der Abgeltungssteuer hinsichtlich des Auslandes Vorteile. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Schweiz anderen Staaten nicht mit einem "orbiter dictum" eine Abgeltungssteuer aufdrängen könnte. Aber die Schweiz wird in Zukunft im ganzen internationalen Steuerbeziehungsgeflecht eine bestimmte Rolle spielen müssen. Wir wissen, in welchem Rahmen sich diese abspielen könnte, wenn man auf die Forderungen des Auslandes eingeht. Es ist dies die Amtshilfe, der wir nun in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen entsprochen haben. Von anderer Seite wird der automatische Informationsaustausch gewünscht. Es wäre aber auch denkbar, dass mit der Abgeltungssteuer eine Lösung gefunden werden könnte.

Meines Erachtens geht es nun darum, dass die Schweiz im innerstaatlichen Recht Voraussetzungen dafür schafft, von einer solchen Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen zu können. Richtig handelt immer derjenige, der sich in einer bestimmten Situation möglichst viele Optionen verschafft, um auch mit verschiedenen Optionen verhandeln zu können. Auch diesbezüglich wäre es richtig, wenn wir die Möglichkeit einer Abgeltungssteuer in unserer Gesetzgebung vorsehen würden, um so dem Ausland gewisse Angebote machen zu können.

Es wird heute vielfach gesagt, das sei eine utopische Annahme. Ich bin mir da aber nicht so sicher. Der Charme für verschiedene Finanzminister, Steuern aus der Schweiz bezahlt zu erhalten, ist vielleicht doch wesentlich grösser, als auf einem Weg, der über Rechtshilfe, Amtshilfe und Ähnliches führt, zu den den Staaten zustehenden Steuersubstraten kommen zu wollen.

Der Bundesrat sagt aber auch, dass es für das Parlament im heutigen Zeitpunkt wahrscheinlich schwierig wäre, zu einer Abgeltungssteuer umfassend Stellung zu nehmen, weil mit einer Abgeltungssteuer doch verschiedene Aspekte verbunden seien. Eine Motion, die bereits auf all diese Möglichkeiten einer Ausgestaltung der Abgeltungssteuer im Detail eingeht, wäre zum derzeitigen Zeitpunkt verfrüht. Deshalb habe ich Verständnis, wenn der Bundesrat sagt, er stehe zwar dem Anliegen einer Abgeltungssteuer positiv gegenüber, glaube aber, dass es richtig wäre, wenn der Bundesrat die einzelnen Facetten einer möglichen Abgeltungssteuerlösung vorerst prüft.

Indirekt gibt der Bundesrat zu verstehen, dass er es als besser empfinden würde, wenn anstelle einer Motion ein Postulat eingereicht würde. Ich habe mir diese Erwägungen des Bundesrates zu Herzen genommen und sage mir, dass der Bundesrat in seiner Beurteilung der Situation Recht hat. Aufgrund dessen bin ich zur Überzeugung gelangt, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt richtig ist, wenn ich die Motion zurückziehe. Dies mit dem Vorbehalt, dass ich gegebenenfalls ein Postulat einreichen werde. Ein solcher Vorbehalt ist selbstverständlich parlamentsrechtlich unbeachtlich. Es ist kein bedingter Rückzug der Motion, sondern eine Darstellung dessen, wie ich mir politisch den Weg in Richtung Abgeltungssteuer vorstellen könnte.

In diesem Sinne bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich meine Motion zurückziehe.