Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-17
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-17
Wortprotokoll
Wir haben bei dieser Vorlage nur noch eine einzige Differenz zum Nationalrat, das ist die Frage des Inkrafttretens. Der Nationalrat hat mit 115 zu 61 Stimmen entschieden, dass die Vorlage am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten, die Vorlage am 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.
Weshalb wollen wir an unserem Beschluss festhalten? Aus drei Gründen:
1. Wir haben die beiden Vorlagen zur Familienbesteuerung und zum Ausgleich der kalten Progression seit unserer Sondersession im August immer im Doppelpaket behandelt. Wir wollten auch das Inkrafttreten der beiden Vorlagen aufeinander abstimmen. Unser Rat hat bereits zweimal entschieden, letztes Mal einstimmig, dass ein Inkrafttreten am 1. Januar 2011 sinnvoll und richtig ist; und wir möchten, dass das für beide Vorlagen gilt.
2. Unser Rat ist der Meinung, dass ein rückwirkendes Inkrafttreten gerade bei Steuervorlagen problematisch ist. Das wäre aber mit einem Inkrafttreten am 1. Januar 2010 notwendig. Das möchten wir verhindern, und deshalb haben wir letztes Mal bei der Familienbesteuerung und auch dieses Mal beim Ausgleich der kalten Progression diesen Beschluss gefasst.
3. Der dritte Grund ist vermutlich der wichtigste Grund, weshalb wir an unserem Beschluss festhalten möchten. Wir sind uns bewusst, dass wir bei beiden Vorlagen, bei der Familienbesteuerung und beim Ausgleich der kalten Progression, in wesentlichen Punkten materielle Differenzen zu den Kantonen haben. Umso wichtiger scheint es der Mehrheit Ihrer Kommission, dass wir wenigstens dort, wo das möglich ist, auf die Vorstellungen der Kantone eingehen. Das ist gerade auch bei dieser Vorlage der Fall, denn auch hier sind wir von den Vorstellungen und Bedürfnissen der Kantone abgewichen: Wir haben uns nicht, wie die Kantone das wünschten, für einen Ausgleich bei einer Teuerung von jeweils 3 Prozent entschieden, sondern für einen jährlichen Ausgleich.
Nun möchte Ihre Kommission, dass wir die Differenzen mit den Kantonen nicht zu gross werden lassen und dass wir ihnen wenigstens beim Inkrafttreten einen Schritt entgegenkommen. Es ist sicher kein grosser Schritt, aber es ist aus der Sicht Ihrer Kommission ein wichtiges Signal an die Adresse der Kantone, wenn wir sowohl bei der Familienbesteuerung wie auch beim Ausgleich der kalten Progression das Inkrafttreten nicht überstürzen, nicht rückwirkend vornehmen, sondern auf den 1. Januar 2011 vorsehen.
Ihre Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, dass sie an unserem bisherigen Entscheid, das Inkrafttreten für 2011 vorzusehen, festhalten möchte, und bittet Sie, dasselbe zu tun.