Spoerry Vreni · Ständerat · 1999-12-13
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13
Wortprotokoll
Je nach Normendichte und inhaltlicher Ausgestaltung sind einzelne Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes als Rahmen für spezifische Arbeitsverhältnisse nicht geeignet. Post, SBB und ETH können schon heute aus dem Bundespersonalrecht ausbrechen und einzelne ihrer Arbeitsverhältnisse dem OR unterstellen. In jedem Unternehmen, so auch beim Bund und vor allem bei der Post und den SBB, gibt es Funktionen, die nicht dauernd ausgeübt werden müssen. Es sind Arbeiten, die auch von den Arbeitnehmenden selbst nicht als dauernde Beschäftigung wahrgenommen werden, weil sie offensichtlich nur zudienenden Charakter haben oder der Ergänzung einer laufenden Ausbildung dienen. Das BPG, das wir jetzt verabschieden, ist zwar ein flexibles Recht. Trotzdem würde es diesen sporadischen und fluktuierenden Arbeitsverhältnissen im Arbeitsalltag nicht gerecht. Hier denken wir vor allen Dingen an Aushelfer bei der Post, die tageweise und unregelmässig eingesetzt werden, wie gerade jetzt wieder in der Weihnachtszeit, wo ohne solche Aushelfer der gewaltige Anfall von Briefen und Paketen sicher nicht so hervorragend bewältigt werden könnte, wie dies jetzt geschieht. Diese Arbeitnehmenden suchen in der Regel gar kein dauerndes Arbeitsverhältnis.
Ein weiteres Problem stellt sich für den Bund, der in den Schweizer Botschaften sogenanntes Lokalpersonal anstellt. Dabei handelt es sich in der Regel um ortsansässige Ausländerinnen und Ausländer, die gewisse Funktionen im [PAGE 1085] Hausdienst oder in der Administration ausüben. Eine Unterstellung unter das BPG wäre auch für diese Kategorie unverhältnismässig. Abgesehen von der auf schweizerische Verhältnisse zugeschnittenen Salärstruktur ergäben sich auch Probleme bei der Durchsetzung des Rechtes.
Aus diesen Gründen hat Ihre Kommission in Artikel 6 Absatz 5 ein sogenanntes OR-Fenster aufgetan. Der Nationalrat hat dies schon dadurch getan, dass der Bundesrat in begründeten Einzelfällen Mitarbeiter im OR-Verhältnis anstellen kann. Allerdings sind es natürlich eher Positionen in den obersten Etagen, die hier in Frage kommen. Wir haben uns in der Kommission überzeugen lassen, dass wir insbesondere auch für die Kategorien, die wir hier nennen - "Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertes und angestelltes Personal" -, eine weitere Möglichkeit der Anstellung unter OR-Bedingungen schaffen müssen.
In Absatz 7 halten wir dann fest, dass bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis dieser dem OR untergestellten Personen die zivilen Gerichte zuständig sind.
Nun haben wir zu Artikel 6 zwei weitere Anträge: den Antrag David, dem Nationalrat zuzustimmen und damit nur "in begründeten Einzelfällen" ausnahmsweise eine Anstellung nach dem OR zu erlauben, und den Antrag Brunner Christiane, der im Prinzip Absatz 5 gemäss Kommissionsmehrheit übernimmt, aber noch anfügen möchte, dass der Bundesrat für diese Arbeitsverhältnisse Mindestvorschriften erlassen kann.
Ich bin glücklich - und ich darf das wahrscheinlich im Namen der Kommission sagen, weil wir sehr geschlosen hinter diesem neuen OR-Fenster stehen -, dass Frau Brunner dieses Fenster akzeptiert, auch wenn sie den Wunsch hat, dass man es noch mit Mindestvorschriften absichern würde. Ob das notwendig ist, nachdem der Bundesrat gestützt auf andere Artikel die Möglichkeit hat, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, bleibe einmal dahingestellt. Aber es kommt in diesem Anliegen zum Ausdruck, dass man auch Aushilfsangestellte und die übrigen Kategorien, die dem OR unterstellt werden, als Arbeitgeber gut behandeln soll. Das ist für uns selbstverständlich, das muss so sein; auch bei diesen Kategorien soll der Bund ein guter Arbeitgeber sein.
Dieses Fenster aber ist aus folgenden Gründen notwendig: Wenn wir Aushilfen und Praktikanten im Ausland dem BPG unterstellen, dann gelten auch für diese Kategorie die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfristen, die das BPG kennt. Das sind die hauptsächlichen Punkte, in welchen sich der Schutz der Angestellten im öffenlichen Dienst vom Schutz der Angestellten in der Privatwirtschaft deutlich unterscheidet. Im BPG sind die Möglichkeiten für eine ordentlichen Kündigung abschliessend aufgezählt; aus wirtschaftlichen Gründen darf man nur entlassen, wenn man innerhalb des Betriebes eine andere Stelle anbietet. Wenn auch das nicht möglich ist, muss man eine Abgangsentschädigung bezahlen. Wie gesagt, sind auch die Kündigungsfristen länger.
Wenn wir den Schutz für das Bundespersonal in diesem Ausmass beibehalten wollen, ist es fast zwingend, dass wir für die Aushilfskategorien mehr Flexibilität geben. Denn wenn auch Aushilfsfunktionen und solche bei ausländischen Botschaften diesen Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeit und den langen Kündigungsfristen unterliegen, kann man diese Leute nicht mehr anstellen, weil man sie später anderweitig im gleichen Betrieb weiter beschäftigen muss. Hier geraten wir in einen gewissen Zwiespalt: Wenn man auf der einen Seite den hohen Schutz für alle jene erhalten will, die die Kernaufgaben in den Bundesbetrieben, bei den PTT und den SBB erfüllen, braucht man auf der anderen Seite gewisse Fenster, um mehr Flexibilität zu haben. Ansonsten könnte es passieren, dass man mittelfristig sichere Arbeitsplätze gefährdet, weil man die flexible Reaktion auf Spitzenzeiten, wie z. B. jetzt in der Weihnachtszeit bei der Post, nicht richtig abdecken kann.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie im Namen der Kommission, den Antrag David abzulehnen und nicht nur die "begründeten Einzelfälle" dem OR zu unterstellen, sondern dieses Fenster für bestimmte weitere Kategorien zu öffnen.
Der Antrag Brunner Christiane lag der Kommission in dieser Form nicht vor. Ich kann Frau Brunner nur versichern, dass wir dieses Fenster aus den erwähnten Flexibilitätsgründen und ein Stück weit zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kernfunktionen wahrnehmen, geöffnet haben - und nicht, weil wir der Meinung wären, man müsste nicht auch für das Aushilfspersonal vernünftige Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn ich mich nicht täusche - Herr Bundesrat Villiger kann das sicher bestätigen -, ist die Post, die am meisten solche Leute beschäftigt, jetzt im Begriff, einen Gesamtarbeitsvertrag für das Aushilfspersonal auszuarbeiten. Damit müsste das Anliegen von Frau Brunner abgedeckt sein.