Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-05-31
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-05-31
Wortprotokoll
In der Tat, der neue Finanzausgleich des Bundes ist erst seit kurzer Zeit in Kraft. Er ist äusserst kompliziert, und er ist im letzten Jahrzehnt während langer Zeit erarbeitet worden. Massgeblich an der konzeptionellen Gestaltung dieses Konstrukts beteiligt war unter anderen auch der ehemalige Finanzdirektor des von mir zu vertretenden Kantons, der ja bekanntlich zu den Schwergewichten unter den damaligen Finanzdirektoren gehörte.
Die nun während der letzten Session eingebrachte Motion verlangt nicht, dass man von diesem gesamthaft gesehen ausgewogenen und austarierten NFA Abstand nimmt. Ich stehe dazu, dass ich mich seinerzeit auch in meinem Kanton für diesen NFA eingesetzt habe, und ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er im Grundsatz richtig ist. Die Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen soll bis zu einem gewissen Mass funktionieren, genauso, wie das auch die innerkantonalen Finanzausgleiche tun. Es geht heute auch nicht darum, Spielregeln im Nachhinein grundlegend zu ändern oder gar auszuhebeln. Die Motion verlangt lediglich, dass die Belastung für die ressourcenstarken Kantone, insbesondere durch die bei der Gestaltung des NFA nicht vorausgesehenen und auch nicht voraussehbaren Probleme der Finanz- und Wirtschaftskrise, nicht ins Unermessliche steigt, sondern dass während einer bestimmten Zeit, zum Beispiel drei bis vier Jahre, auf die Probleme des [PAGE 381] massiven Einbruchs der Steuern in den Geberkantonen Rücksicht genommen wird.
Die Antwort des Bundesrates indessen geht gar nicht auf die wachsende Problematik dieser Kantone ein. Der Bundesrat nimmt lediglich Bezug auf die zeitliche Verzögerung und verweist auf den Wirksamkeitsbericht - ich kann es Ihnen sagen: Seite 97 - beziehungsweise auf die Anträge zur neuen Vierjahresperiode 2012-2015. Diese Anträge enthalten aber nichts Neues, sie sind Ihnen allen hinlänglich bekannt und gar nicht Gegenstand der Motion. Der Verweis auf den Wirksamkeitsbericht jedoch ist zumindest interessant, zeigt er doch, dass auch der Bundesrat der Auffassung ist, dass die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise Gegenstand des Wirksamkeitsberichtes sein sollte.
Gerade dieser Punkt stellt eine zentrale und wichtige Forderung der ressourcenstarken Kantone dar, also derjenigen Kantone, die die Ausgleichstöpfe zu einem wesentlichen Teil zu alimentieren haben. Wer den Wirksamkeitsbericht, der zurzeit in der Vernehmlassung ist, genau liest, findet aber nur einen auf den Finanzausgleich beschränkten Rückblick. Noch schlimmer: Eine Darstellung der gegenwärtigen Finanzkrise und eine Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Kantone sucht man vergeblich. Ich bezweifele, dass hier eine echte Risikobeurteilung zum künftigen Funktionieren des NFA gemacht wurde bzw. gemacht wird.
Das Anliegen der Motion, eine Reduktion oder zumindest eine Stabilisierung der aktuellen NFA-Belastung der ressourcenstarken Kantone während der Finanzkrise, ist damit überhaupt nicht erfüllt. Ja, man geht in der Antwort des Bundesrates überhaupt nicht darauf ein. Insofern ist die Antwort des Bundesrates für mich mangelhaft und enttäuschend. Im Gegenteil: Sie ist auch insofern problematisch, als die Turbulenzen im Euroraum die konjunkturellen Rahmenbedingungen in naher Zukunft noch verschärfen und auch die fiskalischen Ergebnisse der Geberkantone eher noch verschlechtern werden.
Es geht nicht darum, dass die Geberkantone kneifen wollen. Es geht nicht darum, für sie einen Rabatt herauszuholen, wie das eine Fernsehsendung vom vergangenen Freitag suggerieren wollte. Es geht jedoch darum, der Tatsache ins Auge zu blicken, dass zahlreiche Nehmerkantone im letzten Jahr einen positiven Rechnungsabschluss - teilweise sogar in Millionenhöhe - verzeichnen konnten, während die Geberkantone, nicht zuletzt durch die Entrichtungen in die Ausgleichstöpfe, Defizite eingefahren haben. Gerade der Kanton Zürich beispielsweise budgetiert eine Staatsrechnung mit einem Minus von über einer halben Milliarde Franken. Auch der Kanton Schwyz, der sich in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch eine sparsame Ausgabenpolitik und die fiskalischen Folgen daraus von einem ressourcenschwachen zu einem ressourcenstarken Kanton entwickelt hat, zahlt immer mehr an den NFA und läuft nun Gefahr, sein Eigenkapital an der Sonne schmelzen zu sehen. Sollte eine weitere Umverteilungsübung infolge Reduktion der Geberkantone erfolgen, so würde sich dieser Akzent durch eine mögliche Übernahme von Ausfällen anderer Geberkantone sehr rasch beschleunigen. Gerade beim Ressourcenausgleich, der im Jahr 2008 bei 70 Prozent lag und aufgrund des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus im Jahre 2009 auf 70,6 respektive im Jahre 2010 auf 71,7 Prozent angehoben wird, bestünde die Möglichkeit, den Geberkantonen etwas entgegenzukommen, indem der Anteil dieses Topfes auf die verfassungsmässig notwendige Limite gemäss Artikel 135 der Bundesverfassung, also auf 66 Prozent, reduziert würde. Auch der Bund käme somit zu einem entsprechenden Sparbeitrag.
Es ist mir klar, dass die meisten von Ihnen von Nehmerkantonen sind und somit natürlich Ihre eigenen kantonalen Interessen vertreten wollen und müssen. Aber ist es richtig, dass Kantone mit positiven Rechnungsabschlüssen zulasten der negative Zahlen schreibenden Geberkantone ihre Kassen füllen und zudem aktiv Abwerbung von Steuerpflichtigen zugunsten ihrer Kantone machen, um ihre unwirtschaftlichen und teuren eigenen Institutionen zu finanzieren? Ist es ausserdem plausibel, dass die Kantone mit den höchsten Nehmeranteilen noch grösste Beträge aus dem Topf des Härteausgleichs erhalten, obwohl sie weiss Gott nicht als Härtefallkantone zu betrachten sind oder unter einer besonderen Härte zu leiden haben?
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Bundesrat seine ablehnende Haltung lediglich damit begründet, dass die zeitliche Verzögerung allen Kantonen bewusst gewesen sei. Seine Antwort geht somit gar nicht auf die in der Motion aufgeworfenen relevanten Fragen ein und überzeugt somit nicht. Ich glaube, die wachsende konjunkturelle Unsicherheit und insbesondere die möglichen Auswirkungen der real vorhandenen Eurokrise machen die Berücksichtigung der Fragen aktueller denn je. Es ist zudem meine feste Überzeugung, dass auch aus prospektiver Sicht auf die Entwicklung des NFA und die absehbaren Folgen für die Geberkantone gerade die inhaltliche Stossrichtung der Motion von grosser Dringlichkeit ist, nicht zuletzt im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht.
Ich betone: Mir geht es nicht darum, dass sich der Stand Schwyz und die anderen Geberkantone vom Konzept des NFA verabschieden und sich somit vor ihrer Zahlungsaufgabe drücken wollen. Aber man kann nicht verlangen, dass diese Kantone alle Lasten der schwächeren Kantone übernehmen, allenfalls unter Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre eigenen Steuern erhöhen oder das angesparte Eigenkapital bis zum Punkt des Wechsels ins Lager der Nehmerkantone aufbrauchen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion entgegen dem Willen des Bundesrates anzunehmen. Ich weiss, das wird Ihnen schwerfallen, und Sie kommen wahrscheinlich in Ihrem eigenen Kanton in die Bredouille. Sie können damit aber mithelfen, dass der Bundesrat den konjunkturellen und noch mehr den währungspolitischen Problemen, die höchstwahrscheinlich nicht nur von situativer Bedeutung sind, im Rahmen der definitiven Botschaft mehr Beachtung schenkt, als er das in der Vernehmlassungsbotschaft gemacht hat.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zum Durchbruch zu verhelfen.