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Vollmer Peter · Nationalrat · 2001-03-23

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-03-23

Wortprotokoll

Dieses Anliegen, mit dem wir uns heute hier beschäftigen, ist nicht neu. Bereits 1972 hat der Bundesrat von einem Bericht einer Expertenkommission unter der Leitung des späteren Bundeskanzlers Walter Buser Kenntnis genommen, der sich mit dieser Problematik auseinander setzte. Bereits 1972 hat diese Expertenkommission konkrete Vorschläge gemacht, wie das heutige, teilweise eben unfaire Wahlverfahren korrigiert werden könnte. Was ist mit diesem Bericht und mit diesen Vorschlägen passiert? Es ist genau das passiert, was mit vielen Reformvorschlägen in diesem Lande geschieht: Sie sind schlicht und einfach in den Mühlen des Bundesrates und der Verwaltung versickert. Der Bundesrat selber hat nach einem Vernehmlassungsverfahren mit den Kantonen kalte Füsse bekommen, die Sache einfach schubladisiert und gedacht, man lasse Gras darüber wachsen, vielleicht werde das später wieder aufgenommen. Ein typischer Weg, den Reformen in unserem politischen System nehmen.

Worum geht es im Kern bei dieser Parlamentarischen Initiative? Es geht darum, dass wir unser Nationalratswahlsystem möglichst fair ausgestalten. Ein faires Wahlrecht ist meines Erachtens ein Kern- bzw. ein Herzstück jedes demokratischen politischen Systems.

Das heutige Wahlrecht, wie wir es auf der Nationalratsebene kennen, das eigentlich eine proportionale Vertretung der Bevölkerung gewährleisten müsste, ist sehr, sehr verzerrt. Das zeigen auch diese schon alten Expertenberichte. Diese Verzerrung kommt daher, dass wir Wahlkreise von 1 bis 34 Sitzen haben, dass wir in bestimmten Kantonen überhaupt keine proportionale Vertretung haben, sondern dass dort - man könnte sagen - eine Hürde von 50 Prozent besteht. Mit anderen Worten: Politische Minderheiten haben überhaupt keine Chance, diesen Sitz zu erringen. Es macht für sie nicht einmal Sinn, an der politischen Auseinandersetzung teilzunehmen und zu kandidieren, weil eine Kandidatur völlig chancenlos ist.

Das ist die Situation, wie wir sie heute in einem Land kennen, in dem wir alle, aus allen Parteien - bis auf die Vertreter weniger Kantone -, Minderheiten darstellen. Es ist auch eine Qualität unserer politischen Kultur und Tradition, dass wir für Minderheiten sensibilisiert sind, genauso wie wir heute in Lugano tagen, weil wir damit auch der italienischsprachigen Minderheit unsere Reverenz erweisen. Wir zeigen damit, dass sie gleichberechtigter Teil dieses Bundesstaates ist. Hier haben wir eine hohe Sensibilität entwickelt, was eine Voraussetzung für den Zusammenhalt unseres Landes darstellt.

Ausgerechnet beim Kernstück unseres Wahlsystems, bei den Nationalratswahlen, haben wir eine verzerrte Situation. Was heisst das in praktischer Hinsicht? Ich habe in der Begründung meiner Parlamentarischen Initiative Beispiele angeführt. Man muss diese Beispiele nicht parteipolitisch werten. Ich kann Ihnen viele Gegenbeispiele aufzeigen, beispielsweise in der Innerschweiz. Wenn man die Innerschweizer Kantone zusammenzählt, sind 19 Nationalratssitze zu vergeben. Wenn Sie den Ständerat dazurechnen, kommen Sie auf 29 Vertreter der Innerschweizer Kantone in der Bundesversammlung; darunter befinden sich gerade mal ein einziger Sozialdemokrat und eine einzige Grüne. Sie werden jetzt sagen, diese Parteien seien halt nicht stark genug. Das stimmt in keiner Weise. Das ist ein Ergebnis dieser Verzerrung, ausgelöst durch diese vielen zerstückelten Wahlkreise mit einer Hürde von mindestens 50 Prozent.

Das ist im Grunde genommen eine Missachtung des Grundgedankens der Repräsentation der Minderheiten. Dass das kein parteipolitisches Anliegen ist, kann ich Ihnen auch damit zeigen, dass beispielsweise die Sozialdemokraten während Jahren in der Region Nordwestschweiz stark überrepräsentiert waren, weil sie aufgrund bestimmter personeller Umstände beide Ständeräte in den Halbkantonen stellen und dank Listenverbindungen im Vergleich mit dem Wähleranteil eine bessere Repräsentation erreichen konnten.

Die von der Universität Bern gemachten Untersuchungen über die letzten zwei Wahlen haben gezeigt, dass es in Bezug auf die Minderheiten und die Mehrheiten durchaus immer wieder zu einem Ausgleich kommt, wenn man das in einer gesamtschweizerischen Betrachtung analysiert.

Aber - und das scheint mir eben wichtig zu sein, und das wurde ja gerade von den Kommissionssprechern so beschworen - in unserem Land wurzeln die politische Heimat, die Verankerung und der Kern der Beteiligung am demokratischen Prozess in den Kantonen. Deshalb ist es stossend, wenn ausgerechnet dort, wo diese politische Verankerung wurzelt, diese grossen Verzerrungen stattfinden. Den Bürgern in einem Kanton nützt es nichts, wenn man ihnen sagt, dass ihre entsprechende Partei in einem ganz anderen Landesteil vielleicht übervertreten ist. Gerade die Argumentation der Kommissionsmehrheit also zeigt, dass diese gesamtschweizerische Kompensation in der Betrachtungsweise fragwürdig ist.

Sie haben von den Kommissionssprechern jetzt die Argumente gegen diese Initiative gehört. Ich würde einmal sagen, es war schon beinahe erfrischend einseitig, was hier aufgetischt wurde. Erfrischend einseitig ist es deshalb, weil die Kommissionssprecher die Umsetzung meines Anliegens in ihrer Argumentation hier in bestimmten Modellen vorgetragen haben, wobei sie sozusagen ein Horrormodell ausgewählt haben, um dann an diesem Modell zu zeigen, dass der Wählerwille dadurch eben nur verfälscht werden könnte. Die Kommissionsmehrheit, das lesen Sie auch im Bericht, argumentiert damit, dass als zwingende Folge dieser Initiative grosse, überkantonale Wahlkreise gebildet würden, in denen man dann wählen müsste. Lesen Sie bitte den Text der Parlamentarischen Initiative; diese verlangt das keineswegs! Die Parlamentarische Initiative schlägt vor, dass man diese Korrektur, die Schaffung eines fairen Wahlrechtes, beispielsweise auch durch die Schaffung von Wahlkreisverbänden vornehmen könnte.

Mit anderen Worten: Der einzelne Wähler wählt weiterhin in seinem Kanton seine kantonalen Vertreter. Dort treten die Kandidaten an, dort stellen sie sich dem Wähler, dort finden der politische Prozess und die Auseinandersetzung statt. Die Korrektur betreffend die Minderheiten, die durch diese hohe Hürde in den kleinen Kantonen nicht erfolgen kann, erfolgt dann im Wahlkreisverband, weil dort ein Stimmenaustausch stattfinden kann. Das ist übrigens ein Modell, das im Kanton Bern seit einigen Jahren mehr oder weniger erfolgreich zur Anwendung kommt. Es ist also keineswegs so, dass der Wählerwille durch die Möglichkeit einer Wahlkreisverbindung verfälscht würde oder, noch viel besser gesagt, dass damit eine Entfremdung zwischen den Wählern und den politischen Kandidaten stattfinden würde. Ich glaube, wir müssen uns gegenüber solchen Vorschlägen fair verhalten, weil gerade auch dieser Vorschlag ein faires Wahlrecht fordert.

Die Parlamentarische Initiative schlägt ausdrücklich vor - sie bevorzugt kein bestimmtes Modell -, dass man beispielsweise ein Wahlkreismodell wählt, mit welchem eine bessere proportionale Vertretung möglich ist. Das ist die Voraussetzung dafür, dass auch die Bürger, die einer politischen Minderheit angehören, die Chance haben, sich in ihrem Kanton bei den Nationalratswahlen zur Wahl zu stellen, sich auch mehreren Parteien gegenüber konfrontiert zu sehen, damit überhaupt ein politischer Wettbewerb überall in diesem Lande stattfinden kann und dieser nicht nur in den grossen Kantonen stattfindet.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative Folge zu geben. Wenn Sie der Initiative Folge geben, stimmen Sie nicht einem der Horrormodelle zu, die vorhin geschildert wurden, sondern Sie bestätigen damit lediglich den Reformbedarf. Sie bestätigen damit, dass wir hier eine gewisse Korrektur anbringen müssen. Es ist dann Aufgabe der Kommission, entsprechende Modelle auszuarbeiten und sie Ihnen wieder zu unterbreiten. Sie kaufen also keine Katze im Sack, sondern Sie haben die Möglichkeit, jetzt zu sagen, dass wir hier einen Reformweg beschreiten wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Initiative im Interesse einer Korrektur zugunsten eines fairen Wahlrechtes Folge zu geben.

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