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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2010-05-31

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-05-31

Wortprotokoll

Diese Kommissionsmotion ist aufgrund einer Diskussion über eine Standesinitiative des Kantons Bern entstanden. Es geht im Wesentlichen darum, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die anstelle des Erwerbseinkommens ausgerichtet werden, und damit sind insbesondere Sozialhilfeleistungen gemeint, besteuert werden sollen, und zwar auf den Ebenen Bund und Kanton.

Heute ist es ja so, dass Sozialhilfe nicht besteuert wird. Beim Wiedereintritt ins Erwerbsleben hat dies dann unter Umständen aber den perversen Effekt, dass den Leuten weniger Geld im Portemonnaie bleibt als vorher. Das ist natürlich der Inbegriff eines negativen Anreizes, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dieser sogenannte Himmel-Hölle-Effekt entsteht so: Einerseits werden bei einer betroffenen Person die Leistungen aus der Sozialhilfe nicht besteuert, und zusätzlich werden zum Beispiel die Krankenkassenprämien zu 100 Prozent verbilligt und wird der Krippenplatz kostenlos oder günstig angeboten. Sobald diese Person aber ein Erwerbseinkommen hat, fallen nicht nur die Sozialhilfegelder weg, sondern unter Umständen auch die übrigen Verbilligungen; dazu kommt noch, dass dieses Einkommen versteuert werden muss. Das ist dann die sogenannte Hölle.

Um solche negativen Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, zu verhindern, braucht es zwei Massnahmen: Einerseits sollten alle Arten von Einkommen gleich besteuert werden, also unabhängig davon, ob sie aus Sozialhilfe oder aus Erwerbsarbeit stammen, und gleichzeitig braucht es auch eine steuerliche Entlastung des Existenzminimums. Alles andere würde keinen Sinn machen, weil ansonsten einfach die Sozialhilfe entsprechend erhöht werden müsste.

Ihre Kommission ist sich einig, dass auf diese Art und Weise die horizontale Steuergerechtigkeit verbessert werden kann und dass dieser Weg einzuschlagen ist. Ihre Kommission ist sich aber auch bewusst, dass es auf diesem Weg noch ein paar knifflige Fragen zu beantworten gibt. Eine Frage betrifft zum Beispiel die Verteilwirkung. Die Sozialhilfe wird in der Regel von Kanton und Gemeinde bezahlt. Wenn die Sozialhilfe erhöht werden muss, weil sie besteuert wird, müssen auch die Gemeinden mehr bezahlen. Die Einnahmen aus der Besteuerung werden unter Umständen aber mit einem [PAGE 377] anderen Schlüssel zwischen Kanton und Gemeinden verteilt. Doch diese Fragen müssen die Kantone in eigener Kompetenz regeln, denn da geht es um den internen Lastenausgleich.

Eine weitere knifflige Frage ist natürlich jene, wie das Existenzminimum definiert würde. Würde im Steuerharmonisierungsgesetz eine bestimmte Zahl genannt, würde dies in die Tarifautonomie der Kantone eingreifen. Das will Ihre Kommission nicht. Unser Rat hat sich ja mit der Steuerbefreiung des Existenzminimums schon einmal beschäftigt und sie schliesslich abgelehnt. Damals war unklar, ob es sich bei der Steuerbefreiung respektive -entlastung um einen Freibetrag handelt, der dann für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gilt, oder ob es ein Abzug für einkommensschwache Steuerpflichtige ist oder eine Kombination von beidem.

Diese Fragen werden sich auch mit dieser Motion wieder stellen. Bei der Erarbeitung einer Lösung wird es eine intensive Zusammenarbeit mit den Kantonen brauchen, denn sie sind von einer neuen Regelung in erster Linie betroffen. Von der direkten Bundessteuer ist nämlich das Existenzminimum schon heute weitgehend befreit. Ihre Kommission ist aber zuversichtlich, dass die Kantone hier mitarbeiten wollen, denn das Anliegen der Besteuerung der Sozialhilfe fand bei den Finanzdirektoren und -direktorinnen breite Unterstützung. Dass dies aber mit einer Entlastung des Existenzminimums einhergehen muss, war den Finanzdirektoren und -direktorinnen bestimmt auch bewusst. Ihre Kommission ist der Meinung, dass es sich bei dieser Vorlage nicht um eine Sparmassnahme handelt. Es geht vielmehr darum, die falschen Anreize zu korrigieren und Menschen, die eine Erwerbsarbeit aufnehmen, nicht finanziell zu bestrafen.

Die Kommission hat sich entschieden, anstelle der Standesinitiative den Weg der Kommissionsmotion zu wählen. Sie ist überzeugt, dass dieser Weg schneller ist, nachdem ja der Bundesrat das Gleiche will. Die Standesinitiative hat Ihre Kommission aber sistiert, damit sie das Instrument in der Hand behält, falls das Anliegen nicht vorankommt. Die Absicht von Motion und Standesinitiative ist dieselbe. Die Kommissionsmotion umschreibt das Anliegen aber präziser, auch deshalb hat sich Ihre Kommission dafür entschieden.

Sie bittet Sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.