David Eugen · Ständerat · 2010-05-31
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-05-31
Wortprotokoll
Es sind fünf Abkommen - mit Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar - zu genehmigen, und die Kommission empfiehlt Ihnen, das zu tun.
Diese Abkommen folgen den Beschlüssen, die wir bereits im Frühjahr zu mehreren Abkommen gefasst haben. Es ist dasselbe Muster. Sie wissen, worum es geht: um die Regelung des Informationsaustausches mit diesen Ländern. Die Schweiz erfüllt damit auch die Auflagen, die ihr von der OECD gemacht worden sind. Die Schweiz ist Mitglied der OECD. Sie will diese Auflagen erfüllen und hat die Zahl der Abkommen, die sie braucht, erreicht und jetzt auch überschritten. Zum Inhalt des Informationsaustausches möchte ich nichts mehr sagen. Das wurde im Frühjahr ausführlich diskutiert.
Die Vorlage kommt mit den gleichen Anträgen für alle fünf Abkommen, wie wir sie im Frühjahr bereits für die anderen Abkommen beschlossen haben. Ich finde, und ich möchte das auch namens der Kommission unterstreichen, das ist richtig so: Wir müssen bei allen Abkommen gleich handeln. Der Kommission ist es ein Anliegen, mit diesen Anträgen zwei Dinge zu erfüllen: Einmal soll die Umsetzung der Amtshilfe durch Bundesrecht und Bundesgesetz erfolgen. Das heisst, es ist nicht das Abkommen selbst, das bestimmt, wer wann wie in der Schweiz insbesondere mit Zwangsmassnahmen vorgehen darf, sondern es ist Sache des nationalen Gesetzgebers, diese Regeln zu machen und dabei auch die Verhältnismässigkeit und die Rechte der Betroffenen zu beachten. Wir haben dafür unsere eigenen, schweizerischen Regeln, und wir dürfen diese Regeln auch in allen Teilen zur Anwendung bringen. Das ist der Sinn von Artikel 1bis.
Ich bin auch froh, dass sich der Bundesrat - so habe ich es jedenfalls verstanden - jetzt in Richtung Amtshilfegesetz bewegt und uns eine Vorlage unterbreiten wird. Ich hoffe, dass das möglichst bald geschieht. Dann können wir die damit zusammenhängenden Fragen sorgfältig betrachten, die Zuständigkeitsfrage und auch die Frage, wo es einen Richter braucht, um die Eingriffe machen zu können. Insofern ist der jeweilige Artikel 1bis, der eingefügt ist, eine Bestätigung dieses Auftrages an den Bundesrat, das jetzt so zu tun und dann die Diskussion zu führen, was jetzt Landesrecht wird im Bereich der Amtshilfe, im Rahmen des Amtshilfegesetzes.
Das Zweite, obwohl nicht mehr so sehr in den Medien, ist immer noch aktuell, nämlich Artikel 1ter, der Ihnen von der Kommission beantragt wird: Die Schweiz soll dann keine Amtshilfe in Steuersachen leisten, wenn die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen. Hier geht es um die berühmten CD, die in verschiedenen Ländern immer mal wieder als gestohlen gemeldet werden. Das hat sich etwas beruhigt, man hört jedenfalls in den Medien nicht mehr sehr viel über diese Geschichte. Ich möchte hier namens der Kommission nochmals bestätigen, dass die Schweiz keine Gesuche behandeln wird, die auf illegal beschafften Daten beruhen. Wir dürfen verlangen, dass unsere Vertragspartner, die diese Abkommen unterschreiben, bei der Beschaffung der Daten, die sie für ihre Steuerzwecke benötigen, vor allem wenn es sich um Daten aus der Schweiz handelt, legal vorgehen und insbesondere keine Daten kaufen, die bekanntermassen gestohlen worden sind, dass die Vertragspartner also bei Kenntnis des Diebstahls diese Daten nicht erwerben. Das soll hier nochmals klar gesagt werden. An den Bundesrat geht der Auftrag, dies in den weiteren Beziehungen zu den Vertragsstaaten, aber auch in den weiteren Vertragsverhandlungen zu tun.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung beifügen: Ich bin der Meinung, dass das, was jetzt in den Abkommen jeweils in Artikel 26 Absatz 5 zweiter Satz steht, nicht mehr notwendig ist. Das gehört ja nicht zum OECD-Teil, den wir übernehmen müssen, sondern das wurde von uns selbst, von der Schweiz, so eingeführt. Es ist nicht mehr notwendig, wenn wir ein Amtshilfegesetz haben. Ich bitte den Bundesrat, auf diesen zweiten Satz in Zukunft zu verzichten. Wenn wir nämlich ein Amtshilfegesetz haben, wird in diesem Gesetz stehen, wer in der Schweiz wann wie die Amtshilfe durchführen kann.
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, den Abkommen gemäss den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.