Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2010-06-14
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-14
Wortprotokoll
Es ist etwas merkwürdig: Nachdem unser Rat jetzt fast drei Stunden über die Einsetzung einer PUK diskutiert hat, darf ich Ihnen als Minderheitsvertreterin im Büro jetzt noch sagen, weshalb ich Ihnen die Einsetzung einer PUK beantrage. Ich komme nun nicht darum herum, jetzt auch noch ein paar Worte zum GPK-Bericht zu sagen.
Wir sind uns ja alle einig, dass man nach der Finanzkrise, die wir in den letzten beiden Jahren erlebt haben, und den Massnahmen, die wir mehrmals unter äusserstem Druck ergreifen mussten, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Das haben auch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen so gesehen und deshalb diese umfangreiche Untersuchung an die Hand genommen. Ich bin den beiden Geschäftsprüfungskommissionen sehr dankbar für ihre grosse Arbeit.
Die GPK schreiben in ihrem Bericht, die Behörden seien in ihrer Früherkennung der Krise gescheitert. Das Versagen bei der Früherkennung der Krise begann aber meines Erachtens nicht erst ein paar Monate vor Ausbruch der Krise, sondern viel früher. Die sogenannte "Too big to fail"-Problematik war schon vor zwölf - zwölf! - Jahren ein Thema im Parlament. Damals, 1998, sagte Bundesrat Villiger - er ist heute Verwaltungsratspräsident der UBS -: "Grundsätzlich gibt es keine Bank ... welche 'too big to fail' ist. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, da durch allfällige staatliche Absicherungen für Private falsche Anreize geschaffen würden." (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 98.3008) Über Jahre hinweg hat man also weggeschaut und die Probleme nicht zur Kenntnis genommen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sowohl bei der Bankenaufsicht wie auch bei den Behörden dann, als die Finanzkrise tatsächlich ausbrach, das Wegschauen und Nichtwahrhabenwollen weiterging; so etwas ändert man nicht innerhalb von wenigen Wochen.
Ich finde in diesem Zusammenhang die heftige Kritik der GPK am Bundesrat ziemlich deplatziert. Schliesslich hat das Parlament jeden einzelnen Bundesrat und jede einzelne Bundesrätin gewählt. Nie hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag gegeben, den Grossbanken endlich stärker auf die Finger zu schauen, ihnen strengere Regeln zu setzen, die "Too big to fail"-Problematik anzupacken und das schädliche Geschäft mit der Steuerhinterziehung abzubrechen.
Wenn man ein über Jahre eingeübtes Verhalten verändern will, dann ist das Aufarbeiten der Vergangenheit die erste und wichtigste Aufgabe. Dabei geht es nicht einfach darum, die Schuldigen aufzuspüren und mit dem Finger auf sie zu zeigen. Es geht vielmehr darum, Abhängigkeiten zu verstehen, Entscheide und Wege, wie es dazu gekommen ist, zu analysieren und die notwendigen Änderungen zu erkennen und dann zu beschliessen. Hierzu leistet der Bericht der GPK einen Beitrag, doch bei wichtigen Fragen ist die GPK auf halbem Weg stehengeblieben. Ich mache ihr das nicht zum Vorwurf, denn ihre Ressourcen und ihre Kompetenzen waren beschränkt, und ausserdem formulierte die GPK ihren Auftrag in einer Zeit, da gewisse brisante Fragestellungen noch gar nicht auf dem Tisch lagen.
Ich habe deshalb im Büro beantragt, dass wir nach einer Möglichkeit suchen, um diese Fragen noch zu klären. Dabei war ich keineswegs auf die Einsetzung einer PUK fixiert. Von mir aus hätte man auch der GPK den Auftrag geben können, in einem Zusatzbericht noch bestimmte wichtige Fragen zu beantworten.
Um welche Fragen geht es? Ich möchte nicht alle wiederholen. Frau Kollegin Diener, auch die Herren Kollegen David und Marty haben eine ganze Anzahl von wichtigen Fragen aufgeworfen, die unbeantwortet sind. Ich möchte noch ergänzen: Es geht mir auch um die Frage, welche Rolle die UBS bei gewissen Einschätzungen und Entscheiden von Bundesrat und Finma gespielt hat. Ich gebe Ihnen dazu zwei Beispiele: Die USA klagten die UBS vor dem Kollaps des Finanzsystems nicht an, obwohl sie genug Beweise hatten, um gegen die UBS ein Strafverfahren zu eröffnen. Wie kamen die Finma und der Bundesrat also zur Einschätzung, dass man die UBS mit Rechtsbruch, Notrecht und einem zweifelhaften Staatsvertrag vor einer Anklage der USA schützen müsse? Nachdem die Amerikaner Strafanklage gegen die Nummer 3 der UBS erhoben hatten, konnte man davon ausgehen - gemäss GPK-Bericht gab es auch Anzeichen dafür -, dass die USA dann auch gegen weitere Verantwortliche der UBS vorgehen würden. Eine solche Anklage hätte die UBS-Verantwortlichen zwar in Bedrängnis gebracht, aber nicht unbedingt die UBS als Unternehmen.
Wie kam es also dazu, dass Bundesrat und Finma zum Schluss gelangten, die Schweiz müsse sich als Staat schützend vor die ganze UBS stellen? Wer hat die Finma und den Bundesrat davon überzeugt, dass man die UBS retten müsse, hat damit aber in erster Linie Klagen gegen die oberste Führungsebene der UBS abgewendet? Welche Rolle hat die UBS bei diesen Entscheiden gespielt? Wie kam es, dass sich UBS-Leute längere Zeit in der Schweizer Botschaft in den USA aufhielten und mit den amerikanischen Behörden, u. a. mit dem Justizdepartement, verhandelten, ohne dass Leute von der Schweizer Behörde dabei waren, sodass wir heute das Resultat haben, dass von UBS-Verantwortlichen und Bundesbehörden unterschiedliche und widersprüchliche Aussagen gemacht werden? Noch einmal: Welche Rolle hat die UBS bei diesen Entscheiden gespielt, wo und wie hat sie Einfluss genommen? Das muss uns als Parlament interessieren. Die Klärung dieser Fragen ist eine typische Aufgabe einer Oberaufsicht, und die Oberaufsicht über den Bundesrat, über die Behörden, auch über die Finma obliegt dem Parlament.
Der Vorschlag der GPK, eine Expertenkommission einzusetzen, ist zwar gut gemeint, aber - ich sage Ihnen das aus meiner Sicht - ziemlich naiv. Was genau soll eine solche Kommission, die mit dem Segen der UBS eingesetzt wird, abklären? Strafrechtlich relevante Vorgänge in der UBS? [PAGE 622] Dafür ist meines Wissens immer noch die Justiz zuständig, und sie soll es auch bleiben. Für die verwaltungsrechtlichen Fragen sind aber wir zuständig. Ich bin der Meinung, dass sich die Politik nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Wir haben die Verantwortung, die richtigen Fragen zu stellen und für die vorbehaltlose Aufklärung zu sorgen.
Ich habe es Ihnen bereits gesagt: Für mich ist die Einsetzung einer PUK nicht zwingend. Mir geht es darum, dass diese wichtigen und noch offenen Fragen geklärt werden, und das kann ganz sicher nicht von einer UBS-abhängigen Expertengruppe gemacht werden. Heute steht nun aber die Frage einer PUK im Raum. Ich beantrage Ihnen, in einer ersten Phase der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Damit würden wir einen Schritt auf den Nationalrat zugehen. Aus meiner Sicht ist aber der Auftrag, wie er in der parlamentarischen Initiative beschrieben ist, zu weit gefasst.
Ich stelle mir einen präzisen, einen klar definierten Auftrag an die PUK vor. Ich bin zuversichtlich, dass sich die beiden Räte hier finden werden, wenn wir uns wieder auf die sachlichen und objektiven Fragen konzentrieren können.
Ich bitte Sie jetzt, der parlamentarischen Initiative - ich sage es noch einmal - in der ersten Phase, in der wir uns ja befinden, Folge zu geben und damit im Grundsatz zu bestätigen, dass Handlungsbedarf besteht. Das besagt ja das Folgegeben gegenüber einer parlamentarischen Initiative in der ersten Phase. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir hier die Möglichkeit haben, gemeinsam mit dem Nationalrat eine PUK einzusetzen, einen Auftrag zu definieren, der so klar und präzise ist, dass wir die Fragen, die noch offen sind, jetzt gemeinsam anpacken können.