Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-13

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-13

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher wie auch die Vorredner haben auf die Auslöser dieser Vorlage hingewiesen. Es waren dies vor allem die Vorkommnisse um die Rekapitalisierung der UBS, aber auch die Verordnung über Massnahmen gegen die Gruppierung Al Kaida, welche unverhältnismässig lange in Kraft ist, ohne dass die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist.

Beide bundesrätlichen Verordnungen stützen sich unmittelbar auf die Bundesverfassung. Gemäss den Artikeln 184 und 185 Absatz 3 der Verfassung kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert oder um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Wenn man vorhin die Kritik am Bundesrat über seine Entscheide in Sachen UBS gehört hat, darf man [PAGE 1204] doch immerhin auch feststellen, dass der Bundesrat rückblickend betrachtet gut gehandelt hat. Demokratie und Rechtsstaat verlangen aber, dass die normale demokratische Kompetenzordnung so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Diese Zielsetzung unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion.

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen wird der Mangel an demokratischer Legitimation solcher Beschlüsse behoben. Es werden drei Gesetze angepasst: das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, das Parlamentsgesetz und das Finanzhaushaltgesetz. Nach der neuen Regelung im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz soll der Bundesrat erstens der Bundesversammlung innerhalb einer Frist gesetzliche Grundlagen für eine von ihm erlassene Notverordnung vorlegen. Zweitens soll er vor dem Erlass einer Notverfügung die Geschäftsprüfungsdelegation konsultieren oder informieren. Drittens werden gemäss neuer Bestimmung im Finanzhaushaltgesetz dringende Ausgabenbeschlüsse von grosser Tragweite von der Finanzdelegation bewilligt. Ab einem Betrag von 500 Millionen Franken kann die Bundesversammlung zu einer ausserordentlichen Session einberufen werden. Die parlamentarische Initiative Schelbert geht weiter; wir lehnen diese ab. Der Bundesrat muss in ausserordentlichen Lagen handlungsfähig bleiben.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Das Bundesgesetz über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen will die Balance zwischen Handlungsfähigkeit des Bundesrates und demokratischer Legitimation schaffen, indem es dem Bundesrat die Kompetenzen für rasches Handeln und Entscheiden und der Bundesversammlung die Kompetenz zur Kontrolle lässt. Die Kompetenzen, welche der Bundesrat gestützt auf die Verfassung hat, werden nicht eingeschränkt. Der Bundesrat muss in ausserordentlichen Lagen weiterhin zeit- und situationsgerecht rasch handeln können. Die Vorlage gewährleistet aber eine möglichst schnelle Wiederherstellung der normalen demokratischen Kompetenzordnung. Befristungen, Konsultations- und Informationspflichten veranlassen Bundesrat und Verwaltung zu einer gründlichen Prüfung der tatsächlichen Notwendigkeit dringlicher Massnahmen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und unterstützt die Anträge der Kommissionsmehrheit. Wir begrüssen es, dass von einem neuen Organ, wie es ursprünglich vorgesehen war, einer Delegation für ausserordentliche Lagen (DAL), abgesehen wird und die Aufgaben der bestehenden Geschäftsprüfungs- bzw. Finanzdelegation übertragen werden. Konkret bedeutet dies auch eine Stärkung der Kompetenzen von GPDel und FinDel. Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat im Detail, von der Kommissionsfassung abweichend, längere Fristen will. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird indes auch bei den bundesrätlichen Abweichungen der Kommissionsmehrheit folgen und bittet Sie, dies auch zu tun.