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Amherd Viola · Nationalrat · 2010-09-13

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-13

Wortprotokoll

"Pecunia non olet", Geld stinkt nicht: Dieser Ausspruch mag für rechtmässig erworbene Vermögenswerte treffend sein, sicher aber nicht für unrechtmässig erworbene. Das Bestehen der Problematik unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass die Schweiz im Bereich der Rückerstattung solcher Vermögenswerte eine führende Rolle einnimmt.

Seit Ende der Achtzigerjahre hat die Schweiz im Sinne einer aktiven Politik ein Zweisäulensystem entwickelt, das sich durchwegs gut bewährt hat. Der erste Pfeiler, die Prävention, stützt sich auf das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bankensektor. Der zweite Pfeiler, die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, beruht auf dem gleichnamigen Gesetz, das die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Beschlagnahme und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten regelt.

Trotz diesem bewährten Zweisäulensystem besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Konkret geht es darum, dass es immer mehr Staaten ohne funktionierende Strukturen gibt; dies mit der Folge, dass ein internationales Rechtshilfeverfahren in solchen Staaten fast sicher ergebnislos verläuft [PAGE 1183] und dass die Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Geldern damit schwierig bis unmöglich wird, wie die Fälle Mobutu und Duvalier gezeigt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf will diesen Mangel beheben, und zwar mit den drei Instrumenten Sperrung, Einziehung und Rückerstattung. Diese sollen in jenen Fällen greifen, in denen der Herkunftsstaat der unrechtmässigen Gelder nicht in der Lage ist, ein Strafverfahren durchzuführen, das den Anforderungen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen entspricht, d. h. in jenen Fällen, in denen kein rechtskräftiges Urteil erlangt und damit die Voraussetzung für die Einziehung und Rückerstattung gesperrter Gelder nicht erfüllt werden kann.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist die folgerichtige Weiterentwicklung der über zwanzigjährigen erfolgreichen Schweizer Praxis, die allein in den letzten fünfzehn Jahren zur Rückerstattung von 1,7 Milliarden Franken geführt hat. Die derzeitige Regelung ist in den Fällen Mobutu und Duvalier an ihre Grenzen gestossen, weshalb die rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssen, damit offensichtlich ungerechte Situationen vermieden werden können. Die Schweiz kann damit ihre Leaderrolle ausbauen und gleichzeitig den Schweizer Finanzplatz vor Schaden bewahren.

Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung bei Artikel 3 Absatz 2 und bei Artikel 4 der Minderheit, sonst aber jeweils der Mehrheit zu folgen.