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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-13

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Wir behandeln hier das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen. Da fragt es sich doch in der Tat: Wieso findet hier eine gütliche Einigung, also eine Verhandlungslösung, überhaupt Eingang? Es ist meines Erachtens nicht nur die moralische Frage, die die Kommission beschäftigt hat, sondern es sind auch rechtliche Fragen, die im Raum stehen. Es ist so, dass die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin die Verhandlungslösung aus dem Gesetz gestrichen hat. Das Resultat war 7 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen, und die Präsidentin hat dann den Stichentscheid für Streichen gegeben, und das aus folgenden Erwägungen:

Die Verhandlungslösung stösst einmal auf ethisch-moralische Bedenken. Die Verhandlungen finden zwischen der Eidgenossenschaft und den privaten Personen, die sich diese Vermögenswerte unrechtmässig angeeignet haben, statt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass diese Regelung bereits in der Vernehmlassung auf Opposition gestossen ist, da sie eigentlich dem Grundgedanken dieses Gesetzes widerspricht und auch der Reputation der Schweiz schadet. Die Sprecherin der Kommissionsminderheit hat geltend gemacht, bei diesen Geschäften sei Pragmatismus angesagt, man komme vielleicht besser zum Ziel, wenn man sich gerade in der Aussenpolitik auf pragmatische Lösungen abstütze. Aber ich frage mich in der Tat, Frau Bundesrätin: Wie wollen Sie das rechtlich rechtfertigen? Es ist meines Erachtens rechtlich sehr problematisch. Wenn eine Einigung zustande kommt und eine Rückerstattung in vollem Umfang freiwillig erfolgt, dann brauchen wir dieses Gesetz nicht. Wenn es aber zu einer Auseinandersetzung kommt, dann haben wir klare rechtliche Voraussetzungen, die jetzt im Gesetz definiert sind, und dann gibt es nach Ansicht der Mehrheit eben keinen Platz mehr für eine Verhandlungslösung, sondern dann muss man genau mit dem Instrumentarium dieses Gesetzes vorgehen.

Das sind die Gründe, weshalb für Verhandlungen mit Potentaten kein Raum bleibt, nämlich moralische Bedenken auf der einen Seite, dann auf der anderen Seite rechtliche Überlegungen. Und zum Dritten - ebenfalls pragmatisch - gab es keinen einzigen Fall, der mit einer Verhandlungslösung vorangekommen wäre; im Gegenteil, Herr Sommaruga hat darauf hingewiesen: Im Fall Abacha hat wahrscheinlich der Versuch einer Verhandlungslösung zur Verzögerung des ganzen Verfahrens geführt.

Ich bitte Sie also mit der Mehrheit der Kommission, diese Verhandlungslösung, diese gütliche Einigung aus dem Gesetz zu streichen.