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Briner Peter · Ständerat · 2001-03-06

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06

Wortprotokoll

1. Mit dem Instrument des Postulates übergeben wir dem Bundesrat gewöhnlich einen Prüfungsauftrag. In dieser Angelegenheit, der Bürgerrechts-Gesetzgebung, hat der Bundesrat aber bereits gehandelt. Er hat sich den Auftrag quasi selbst gegeben; der Zug fährt schon. Wenn wir nun glauben, in dieser Phase mit einem Postulat nachdoppeln zu müssen, nutzen wir unser parlamentarisches Instrument inflationär und werten es damit ab. Dies gilt natürlich auch in anderen Fällen; hier müssen wir generell konsequenter sein. Ich kann das Postulat deshalb nicht unterstützen; ich werde mich der Stimme enthalten.

2. Der bundesrätliche Entwurf, der sich in der Vernehmlassung befindet, ist zudem grundsätzlicher und breiter angelegt als die eher punktuellen Forderungen der Motion Hubmann. Ein konsequenter, radikaler Ansatz ist indessen in der ganzen bisherigen Diskussion ausgeblendet geblieben: Im Gegensatz zu allen anderen Ländern kennen wir nicht nur ein nationales, sondern auch ein kantonales und kommunales Bürgerrecht, also eigentlich Bürgerrechte auf drei Ebenen, wobei pro Person auch mehrere Gemeinde- und damit auch Kantonsbürgerrechte möglich und sogar üblich sind.

Nun bin ich mir natürlich bewusst, dass es für eine helvetische Biographie von existenzieller Bedeutung ist, ob jemand aus Ronco oder Porto Ronco, aus Hallau oder Oberhallau oder aus Furna-Dorf oder Furna-Station gebürtig ist .... Ich will die Heimatverbundenheit und allfällige Wurzeln gegenüber einer Bürgergemeinde nicht ins Lächerliche ziehen. Aber wenn früher der Heimat- bzw. Bürgerort gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern Unterstützungspflichten hatte, ist dies heute eher eine virtuelle Verbindung, die auch ohne formales Bürgerrecht gepflegt werden kann, wenn man das nur will.

Um unser heutiges System funktionieren zu lassen, führen wir für Bund, Kantone und Gemeinden eine zentralisierte Informatiklösung - Infostar - ein und fordern, nicht zu Unrecht, Professionalität und neu Mindestpensen für Zivilstandsbehörden. Nun frage ich, ob schon jemals irgendwo erhoben worden ist, wie viel Verwaltungsaufwand in nahezu 3000 Gemeinden und 27 Aufsichtsstellen im Zusammenhang mit unserem dreistufigen Mehrfachbürgerrecht Jahr für Jahr entsteht - übrigens nicht nur bei den Zivilstandsämtern, sondern bei jeder Adressen- und Namensmutation auf allen öffentlichen Registern, weil diese Bürgerrechte auch weitertransponiert werden. Ich frage mich auch - und das "mit gebührender Besorgnis" -, ob und wie viel eidgenössische Substanz wohl verloren ginge, wenn wir nur noch Schweizerinnen und Schweizer oder allenfalls noch Kantonsbürger wären.

Um mich angesichts solch frivoler Querdenkerei nicht dem Risiko auszusetzen, von meinen zwei Bürgerorten, den ehrenwerten Städten Zürich und Schaffhausen, ausgebürgert zu werden, werde ich wohl die parlamentarischen Immunität beantragen müssen.

Im Ernst: Die Frage des einheitlichen Schweizer Bürgerrechtes gehört doch eigentlich auch zu dieser Diskussion. Mindestens wären Fragen um eine würdige Einbürgerungspolitik - und darum geht es bei diesem Traktandum schliesslich - um einen Ansatzpunkt kompletter.