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Graf Maya · Nationalrat · 2010-09-14

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der grünen Fraktion auch gleich zu Artikel 13, da der Ständerat ein neues Konzept zu beiden Artikeln vorschlägt. Er will bei Artikel 2 Absatz 4 eine Verschärfung einfügen, die dem Bundesrat den Auftrag gibt, für die Haltung potenziell gefährlicher Hundetypen eine Haltebewilligung vorzuschreiben. Dafür schränkt er bei Artikel 13 die Kompetenzen der Kantone ein. Die Kantone könnten also keine weiter gehenden Vorschriften erlassen.

Dieses neue Konzept hat viele Diskussionen ausgelöst, vor allem in jenen Kantonen, die in den letzten fünf Jahren zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden neue Gesetze geschaffen oder bestehende verschärft haben und deren Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Verschärfungen mit grosser Mehrheit zugestimmt haben. Es wäre unverständlich, diese kantonalen Lösungen, die sich in der Praxis bewährt haben, zugunsten einer weniger griffigen nationalen Lösung aufzugeben.

Aus diesem Grunde ist die grüne Fraktion bei Artikel 13 einstimmig für die nationalrätliche Fassung, die weiter gehende kantonale Vorschriften zulässt. Sie wird dort den Antrag der Kommission auf Festhalten unterstützen. Bei Artikel 2 Absatz 4 ist eine Mehrheit der Fraktion dafür, dass die Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde auf nationaler Ebene geregelt und somit der Schutzstandard des nationalen Hundegesetzes erhöht wird. Damit wird eine gewisse Angleichung der verschiedenen kantonalen Lösungen möglich, was auch aus Sicht der Hundehalterinnen und Hundehalter wichtig ist. Eine Mehrheit der grünen Fraktion wird bei Artikel 2 Absatz 4 also die Minderheit unterstützen und damit dem Ständerat folgen.