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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2010-09-14

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-14

Wortprotokoll

Im Namen der Mehrheit der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 2 Absatz 4 der Minderheit der Kommission zu folgen.

Es macht unseres Erachtens Sinn, dass man für potenziell gefährliche Hundetypen noch eine zusätzliche Auflage - wie sie der Ständerat eingebaut hat und wie sie insbesondere, das ist mir auch wichtig, die Kantone wünschen - vorsieht, dass man neben der von uns schon beschlossenen Leinenpflicht sowie der Ausbildung der Hundehalter als Verstärkung und zusätzliche Sicherheitsschranke eine Haltebewilligung vorsieht. Wichtig ist unseres Erachtens aber auch, dass in den Ausführungsbestimmungen nicht einfach Rassen genannt werden - das wollen wir mit diesem Gesetz bewusst nicht -, sondern dass bei Hunden, für deren Haltung es eine besondere Bewilligung brauchen soll, auch andere Kriterien zum Tragen kommen, insbesondere betreffend die Person des Halters. Wie dies genau formuliert werden soll, ist im Detail sicher noch sorgfältig zu prüfen. Viele Kantone haben aber bereits heute solche Listen und haben mit deren Umsetzung Erfolg.

Wir haben hier schon mehr als einmal festgestellt, dass das Problem in der Regel nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine zu suchen ist. Mit einer Haltebewilligung kann eben, wie insbesondere auch bei den Kursen für Hundehalter, am richtigen Ort angesetzt und eingegriffen werden. Die BDP-Fraktion ist überzeugt, dass diese Bestimmung dazu beitragen kann, dass wir am Schluss weniger Verletzungen durch gefährliche Hunde haben; sie wird deshalb wie gesagt mehrheitlich der Kommissionsminderheit zustimmen.