Gross Andreas · Nationalrat · 2010-09-14
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Ihre Frage ist eigentlich am falschen Ort an den falschen Menschen im falschen Gremium gestellt. Hier will niemand das Volk ausschalten. Ich habe deshalb betont, und das ist in der Kommission auch so unterstrichen worden, dass wir in der Schweiz sozusagen bereits das am stärksten legitimierte Völkerrecht haben, weil bei uns jeder Bürger, sollte er mit der Ratifikation eines Staatsvertrages unsererseits nicht einverstanden sein, das Referendum ergreifen kann. Deshalb ist seit 1921 der Zugriffsbereich des Staatsvertragsreferendums ausgebaut worden. Wann immer ein Staatsvertrag innerstaatlich die gleiche Wirkung hat wie irgendeine Gesetzesänderung, können die Schweizerinnen und Schweizer das Referendum ergreifen. Wir können aber nicht jemand anderem in einem anderen Land vorschreiben, wie er das tun sollte. Zudem sind bei der Entstehung von völkerrechtlichen Verträgen immer auch Schweizer dabei. Es ist deshalb falsch, von ausländischen Beamten zu sprechen, wie Herr Joder dies vorhin getan hat. Wenn es darum geht, ob ein Vertrag bei uns gilt, sind die Schweizer Bürger auch dabei, wenn er konkrete Konsequenzen für ihre Rechtssituation hat.
Wie Sie es selber angesprochen haben, bin ich der Meinung, die direkte Demokratie werde in der Zukunft ausgebaut werden, zu Hause differenziert und international ausgebaut. Aber da müssen wir Überzeugungsarbeit leisten. Wir können in unserer Art der Anwendung des Völkerrechtes nicht irgendwie anders vorgehen, nur weil die anderen eine andere Art haben, ihr Recht zu konstituieren und zu gestalten.