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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2010-09-14

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Die Grünen vertreten in Mietrechtsfragen die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Grünen beantragen Ihnen wie schon beim letzten Mal grossmehrheitlich, auf die Revision einzutreten. Sofern die Vorlage nach der Beratung ausgewogen ist, wird eine Mehrheit der Grünen sie bis zum Schluss unterstützen. Wenn sie einseitig herauskommt und überladen wird, werden wir ihr am Schluss mehrheitlich nicht zustimmen können.

Die Gretchenfrage bei dieser Revision lautet: Besteht Handlungsbedarf, ja oder nein? Wir können nicht im Ernst behaupten, es bestehe kein Handlungsbedarf. Für uns besteht [PAGE 1217] Handlungsbedarf bei der Anpassung der Mieten während des Mietverhältnisses. Wir wollen weg von der Bindung der Mietzinse an den Hypothekarzins, wir wollen hin zur Indexmiete. Das ist bei diesem Geschäft das Schlüsselthema.

Die Bindung der Mietzinse an den Hypothekarzins wird eigentlich von beiden Seiten, von der Vermieterschaft und vom Mieterinnen- und Mieterverband, als nicht mehr zeitgemäss, als nicht mehr sinnvoll und als revisionsbedürftig beurteilt. Bei der heutigen, entspannten Zinssituation bietet die Hypothekarzinsbindung nur geringe Probleme. Aber wenn ein rascher Anstieg des Hypothekarzinses erfolgt, droht ein sozialpolitisches Drama. Deshalb ist es richtig, diese Revision jetzt anzupacken; deshalb ist der jetzige Zeitpunkt goldrichtig.

Wir gehen ja durch eine langandauernde und stabile Tiefzinsphase. Die stabil tiefen Zinsen haben uns vielleicht etwas träge und vergesslich gemacht; wir erinnern uns gar nicht mehr an die Zeiten in den Neunzigerjahren, als der Hypothekarzins noch Bocksprünge machte. Wir dämmern dahin, im süssen Glauben, die Zinsen würden nie mehr steigen. In Bern lag der Referenzzinssatz vor sieben Jahren zum letzten Mal über 3 Prozent, aber in den Neunzigerjahren hatten wir Phasen, in denen der Referenzzinssatz bei 7 Prozent lag. Wer kann uns versprechen, dass die Zinsen nicht mehr steigen? Das kann niemand tun. Ein Anstieg von 3 auf 7 Prozent nach dem heute geltenden Modell würde einen Mietzinsanstieg von 42 Prozent bedeuten. Diese Zahl müssen Sie sich einmal vor Augen führen: 42 Prozent! Wenn sich die derzeitige Tiefzinsphase dem Ende zuneigt, und das wird sie einmal tun, werden wir auf dem Mietmarkt dramatische Auswirkungen erleben. Dann werden nur noch Notrechtmassnahmen weiterhelfen. Dann werden alle, die diese Revision jetzt zu Fall bringen wollen, die Frage beantworten müssen, warum sie nicht gehandelt haben, als noch Zeit war, nämlich jetzt.

In den Verbänden besteht also weitgehend Einigkeit darüber, dass die Mieten der Teuerung folgen sollen und dass der Anstieg geglättet werden soll. Allerdings ist das Mietrecht auch unter den Verbänden eine heissumstrittene Materie, und eine Einigung schien nicht möglich. Angesichts der Ausgangssituation und der Vorgeschichte war die Lage schwierig. Wir haben von den Kommissionssprechern gehört, wie manches Mal schon Vorlagen gescheitert sind. Was macht man in einer solch blockierten Situation? Der Bundesrat hat eigentlich das Richtige getan: Er hat alle beteiligten Parteien an einen runden Tisch geladen und hat eine Lösung angestrebt. 2007 ist dann am runden Tisch eine Lösung in Form dieses Kompromisses gefunden worden. Die Vorlage ging dann etwas hin und her, wurde beraten und immer wieder verändert.

Ihre Kommission hat sich nun entschieden, zu genau diesem Kompromiss zurückzukehren und sich nur noch an diesem Kompromiss zu orientieren. Wir haben die Vorlage durchberaten, und wir haben versucht, uns sklavisch an die Kompromisslösung zu halten. Ich möchte Sie hier daher einladen, dasselbe zu tun. Alles andere ist vergebene Liebesmüh und ist chancenlos. Sie vergeben sich nichts, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, denn das Thema Mietrecht werden Sie sowieso nicht loswerden. Das Thema Mietrecht wird sowieso weiterbrennen, und das Einzige, was Sie mit einem Nichteintreten gewinnen können, sind ein paar Jahre Zeit, dann werden Sie diese Vorlage doch wieder aufgreifen müssen.

Sie werden sich nun sagen: Es bringt ja nichts, das Referendum ist schon angekündigt. Aber das Referendum muss zuerst noch zustande kommen, und das Referendum muss dann noch gewonnen werden.

Vergessen Sie nicht, mit dieser Vorlage wird das Mietrecht auch einfacher, und es wird weniger missbrauchsanfällig. Die heutigen Regelungen im Bereich der Mietzinserhöhungen sind so kryptisch, dass sie ausserhalb eines kleinen Kreises von Experten kein Mensch mehr versteht. Das neue System ist einfach, es ist nachvollziehbar, es bringt das Mietrecht daher näher zu den Menschen. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Verbandsvertreter sich an diesem alten Mietrecht dermassen festbeissen, weil sie letztendlich die sind, die an diesen Mietzinsstreitigkeiten noch am besten verdienen. Die Frage, ob dies so ist, müsste man sich auch einmal stellen.

Die Mietzinsentwicklung wird moderater verlaufen. Die Entkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins bringt die heute teilweise sehr hohen potenziellen Mietzinssprünge zum Verschwinden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Mieterinnen und Mieter in den nächsten Jahren insbesondere nach umfassenden Sanierungen nicht mit massiven Kostensteigerungen konfrontiert sein werden, da dieser Erhöhungsgrund völlig wegfällt. Der Schutz vor Spekulation wird verbessert, weil die Handänderung kein Grund mehr sein kann, die Mieten zu erhöhen. Die Anfechtung des Anfangsmietzinses wird ermöglicht: Neu wird anhand einer Vergleichsmiete überprüft, ob ein Anfangsmietzins missbräuchlich ist oder nicht. Heute sind die Hürden für den Beweis einer Missbräuchlichkeit für die Mieterseite zu hoch. Deshalb gibt es in der Deutschschweiz praktisch keine solchen Anfechtungen.

Alle diese Vereinfachungen, alle diese Verbesserungen können dann auch in einer Abstimmung verkauft werden. Und damit kann man die Stimmberechtigten dann auch überzeugen, dass diese Mietrechtsrevision eben nötig ist. Auch eine Referendumsdrohung sollte uns daher nicht davor abhalten, dieses Gesetz jetzt zu revidieren.

Ich bitte Sie daher namens der Mehrheit der Grünen, jetzt auf diese Revisionsvorlage einzutreten.