Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-09-14
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Die Seeschifffahrt ist für die globale Wirtschaft von grosser Bedeutung. Bis zu 90 Prozent aller Güter werden auf dem Seeweg transportiert. Die Schifffahrt ist darum auch für ein Binnenland wie die Schweiz bedeutsam.
Die Arbeitsbedingungen von Seeleuten, also aller Leute, die in irgendeiner Funktion auf einem Schiff beschäftigt sind, sind im Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation neu geregelt. Das Übereinkommen bringt den Beschäftigten einen besonderen Schutz, den sie aufgrund der globalen Natur der Seeschifffahrt brauchen. Das Übereinkommen stärkt die Rechte der Arbeitnehmenden, indem weltweit geltende Mindeststandards festgelegt werden.
Das Übereinkommen wurde am 26. Februar 2006 anlässlich einer Seeschifffahrtskonferenz in Genf von 106 Mitgliedstaaten ohne Gegenstimme angenommen. Entstanden ist es in einer umfassenden Arbeit von Kommissionen, in welchen die Arbeitnehmenden, die Arbeitgeber und die Flaggenstaaten vertreten waren. Auch die Schweiz war bei der Erarbeitung stark involviert.
Unter anderem enthält das Übereinkommen eine verbindliche Definition des Mindestalters und einheitliche Standards für die Ausbildung und Befähigung von Seeleuten, und es werden die Seediensttauglichkeit, faire Beschäftigungsbedingungen betreffend die Heuer, Arbeits- und Ruhezeiten und den Urlaubsanspruch geregelt. Zudem werden die Mindestanforderungen bezüglich Verpflegung, Unterkunft und Freizeiteinrichtungen festgehalten. Ausserdem stellt das Übereinkommen sicher, dass den Seeleuten ein Mindestmass an Gesundheitsschutz, an medizinischer und sozialer Betreuung geboten wird.
Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, die Einhaltung der Vorschriften auf den Schiffen unter ihrer Flagge zu überprüfen und mittels Seearbeitszeugnissen zu bescheinigen. Ungewöhnlich ist die Möglichkeit, dass in den Häfen von Staaten, welche das Übereinkommen ratifiziert haben, auch Schiffe von Staaten kontrolliert werden können, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben.
Das Seearbeitsübereinkommen ist aber nicht nur für die Seeleute von Vorteil, sondern auch für die Wirtschaft, wird doch mit dem Übereinkommen der freie Fluss von Import- und Exportgütern auf dem Seeweg sichergestellt.
Sowohl der Reederverband als auch die Arbeitnehmervertreter - in diesem Fall die Unia - haben die Zustimmung zur Genehmigung des Übereinkommens gegeben. Im Ständerat wurde die Ratifikation des Übereinkommens einstimmig genehmigt. In der Detailberatung wurde lediglich eine kleine Änderung gegenüber der Fassung des Bundesrates angebracht.
Die SGK des Nationalrates hat das Geschäft an der Sitzung vom 24./25. Juni 2010 beraten. Eintreten wurde mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen. Eine Minderheit war der Meinung, der Entscheid bezüglich Ratifizierung dieses Übereinkommens könne um ein Jahr verschoben werden, dies mit der Begründung, dass erst zehn Nationen das Übereinkommen ratifiziert hätten und somit keine Eile bestehe. Es ist in der Tat so, dass zurzeit noch nicht genügend Nationen das Übereinkommen ratifiziert haben und es noch nicht in Kraft treten kann. Jedoch hat die zuständige EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Übereinkommen bis zum Jahr 2011 zu ratifizieren. Die Schweiz geht in diesem Fall voraus. Da es sich jedoch, wie eingangs erwähnt, um ein Übereinkommen handelt, das auch für die Wirtschaft wichtig ist, hält die Kommissionsmehrheit dieses Vorgehen für sinnvoll und richtig.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, der Ratifizierung des Übereinkommens jetzt schon zuzustimmen.