Leumann Helen · Ständerat · 1999-12-13
Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben, und zwar aus folgenden Gründen: Die Koordination, das Controlling und das Reporting sind Steuerungsinstrumente. Wer steuert, muss koordinieren, muss das Controlling sicherstellen und informieren. Das ist Aufgabe des Bundesrates. Das Controlling und das Reporting müssen aber auseinander gehalten werden, da es sich um zwei verschiedene Instrumente mit je eigenen Steuerungsvorgängen handelt.
Beim Beschluss des Nationalrates geht es in Absatz 1 darum, die Information des Parlamentes im Bereich der Personalpolitik sicherzustellen. Diese Zuständigkeit obliegt dem Bundesrat und darf nicht delegiert werden, weil sonst die Gefahr einer zersplitterten Berichterstattung an die Bundesversammlung besteht.
Die parlamentarischen Aufsichtskommissionen - also die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommission - müssen in die Ausarbeitung der Berichte einbezogen werden, damit sie bestimmen können, was für die Wahrnehmung der Finanzkompetenzen gemäss Artikel 167 der neuen Bundesverfassung und der Oberaufsichtskompetenzen des Parlamentes gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung nötig ist.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die neue parlamentarische Kompetenz zur Überprüfung der Wirksamkeit. Es ist nicht notwendig, im Gesetz näher auf Inhalt und Regelmässigkeit der Berichte einzugehen. Die entsprechenden Gesetze und Erlasse - namentlich das Geschäftsverkehrsgesetz, das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und das Finanzhaushaltgesetz - bestimmen ohnehin, wie die Bundesversammlung über den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung informiert werden muss.
Bei der Ausarbeitung des Berichterstattungssystems müssen die Aufsichtskommissionen verlangen, dass dabei der Umsetzung der unter Artikel 4 aufgeführten Ziele Rechnung getragen wird. Absatz 2 gemäss Fassung des Nationalrates verlangt ein geeignetes Controllingsystem und nichts weiter. Das hat aber nichts mit der Berichterstattung an die Räte zu tun.
Ich meine, der Beschluss des Nationalrates kommt diesen Anliegen besser entgegen als der Entwurf des Bundesrates, und beantrage Ihnen deshalb, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.