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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2010-09-15

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

Zum Eintreten habe ich nicht gesprochen, weil es aus unserer Sicht richtig ist, Governance-Regeln zu erlassen, auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone. Ich spreche nur zum entscheidenden Punkt der Teilkapitalisierung und Auskapitalisierung der öffentlichen Pensionskassen in den Kantonen, zu diesem neuen Eingriff des Bundesgesetzgebers gegenüber den Kantonen. Dieser wird im Endeffekt ja grosse Auswirkungen zeitigen.

Der Bundesrat wollte zu 100 Prozent auskapitalisieren - das war noch die Vorlage Couchepin -; die Mehrheit des Ständerates befürwortete 80 Prozent; die Expertenkommission schlug seinerzeit 60 Prozent vor, was nun meinem Hauptantrag, dem Antrag der Minderheit I, entspricht. 70 Prozent schlugen die Kantone in den Vorberatungen in der ständerätlichen und in der nationalrätlichen Kommission vor; das [PAGE 1290] entspricht meinem Eventualantrag, dem Antrag der Minderheit II.

Welches ist der Hintergrund dieser Geschichte? Es ist historisch gesehen eine neue Entwicklung, die erst seit zehn, höchstens seit zwanzig Jahren im Gange ist, dass in der Vorsorgewelt auch die öffentlichen Einrichtungen, auch die öffentliche Hand ihr Heil im Gang an die Kapitalmärkte sehen. Traditionell war es bei der öffentlichen Hand klar - auch in Verbindung mit dem Leistungsprimat, der historisch bei den Pensionskassen im Vordergrund stand -, dass es günstiger kommt, dass es richtiger und besser ist, wenn die öffentliche Hand die Renten direkt mit dem Umlageprinzip finanziert, statt den Weg über die Kapitalmärkte zu nehmen. Es ist klar, Renten müssen finanziert werden, ob sie die öffentliche Hand oder ein Privater ausrichtet. Jeder Rentenfranken kostet einen Franken. Es ist klar, diese Last muss finanziert werden, nach welchem System auch immer. Aber es ist auch klar, dass der effizientere, günstigere, einfachere Weg gewählt werden sollte.

Die Vorlage, die wir beraten, stammt aus der Zeit vor der grossen Finanzkrise. Man hätte erwarten dürfen - leider ist das nicht geschehen -, dass mitreflektiert wird, mindestens überlegt wird, was aus dieser grossen Finanzkrise zu lernen ist. Wenn wir diese Vorlage betrachten, sehen wir, dass das leider nicht passiert ist.

Die gigantische Krise der Finanzmärkte, der Beinahe-Kollaps des ganzen Finanzsystems mit entsprechenden Auswirkungen auf unsere kapitalgedeckten Systeme, hat bewirkt, dass es zu einer Kapitalvernichtung in einer unvorstellbaren Grössenordnung gekommen ist, die Unterdeckungen von bisher auch gut kapitalisierten Pensionskassen bewirkt hat. Die Folgen sind Sanierungsbeiträge der betroffenen Arbeitnehmer und der Arbeitgeber; dies, weil der Weg über die Kapitalmärkte beschritten worden ist. Deshalb ist es doch sehr fragwürdig, wenn man jetzt nach der Finanzkrise nun ausgerechnet in einem zusätzlichen Ausmass auf das Kapitaldeckungsverfahren setzt, wo doch inzwischen weltweit auch Ökonomieprofessoren zum Schluss kommen, dass man vielleicht doch wieder stärker auf das Umlageverfahren setzen sollte. Das heisst nichts anderes, als dass es fragwürdig ist, dass die Beiträge auch bei der öffentlichen Hand, bei der ja der Grundsatz der Perennität, des Fortbestehens, gegeben ist, durch die Kapitalmärkte geschleust werden und erst das, was aus den Kapitalmärkten zurückkommt, für die Renten eingesetzt werden soll; wenn das nicht reicht, müssen Sanierungsbeiträge gesprochen werden. Beim Umlageverfahren ist das alles nicht der Fall.

Deshalb ist es fraglich, ob man hier auf dem richtigen Pfad ist, auch wenn die Konferenz der Kantonsregierungen inzwischen gute Miene zum bösen Spiel macht und sagt, 80 Prozent seien das Maximum, was sie noch schlucken könnten. Was bedeuten diese 80 Prozent? Das sind, aufgerechnet mit den Zinsen, 43 Milliarden Franken - 43 Milliarden Franken, das Doppelte der Baukosten der Neat, welche die betroffenen Kantone aufwenden müssen. Diese stehen in Konkurrenz zu Ausgaben der Kantone in anderen Bereichen, im Bereich der Infrastruktur, der Bildung, der Erziehung, die ebenso wichtig sind oder noch wichtiger sind, und das Ganze nur darum, weil man diesen Weg über die Kapitalmärkte beschreiten will. Das ist nicht sinnvoll, das ist nicht das, was man nach der Krise der Finanzmärkte machen müsste.

Nach dem Vorschlag der Kantone, den sie in den Kommissionen vertreten haben - 70 Prozent -, wären es immer noch rund 22 Milliarden Franken; das wäre also etwa in der Grössenordnung der Neat, das ist immer noch sehr viel. Ich meine deshalb, dass wir gut daran täten, auf das Modell der Expertenkommission zurückzukommen, die zwar die Governance-Regeln akzeptiert, aber gesagt hat, im Übrigen liege es in der Hoheit der Kantone, den Deckungsgrad zu bestimmen und den Anteil dessen zu bestimmen, was im Kapitaldeckungsverfahren und was im Umlageverfahren finanziert werden soll, aber nicht mehr als die 70 Prozent. Wenn die bürgerlichen Romands, die ich hier nicht richtig verstehe, der Vorlage einfach deshalb zustimmen, weil sie meinen, bei den öffentlichen Pensionskassen die Leistungen damit herabsetzen zu können, bin ich der Meinung, dass das eine kurzsichtige Rechnung ist.

Ich bitte Sie deshalb, hier den Minderheitsanträgen zuzustimmen, ansonsten ich diese Vorlage nicht mittragen kann. Es ist eine Vorlage, bei der man noch sehen wird, dass der falsche Weg beschritten worden ist.