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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-09-15

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-15

Wortprotokoll

Diese Vorlage verfolgt zwei Hauptziele: zum einen eine verbesserte Kapitalisierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften innert vierzig Jahren und zum andern die organisatorische Verselbstständigung dieser Vorsorgeeinrichtungen. Diese Zielsetzungen sind richtig. Die BDP-Fraktion unterstützt diese Massnahmen.

Die meisten Vorsorgeeinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind heute vollständig ausfinanziert. Bei den Vorsorgeeinrichtungen hingegen, die nicht ausfinanziert sind, besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Bei Vorsorgeeinrichtungen beispielsweise, deren Deckungsgrad unter 91 Prozent liegt, belief sich der Fehlbetrag Ende 2006 auf rund 14 Milliarden Franken. 210 000 Versicherte waren davon betroffen.

Nach geltendem Recht dürfen die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften im System der Teilkapitalisierung geführt werden. Sie müssen nicht ausfinanziert sein, weil bisher - aufgrund der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden - von einem stabilen Versichertenbestand ausgegangen werden konnte. Infolge demografischer, gesellschaftlicher und auch wirtschaftlicher Entwicklungen, namentlich der Privatisierung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, kann jedoch künftig nicht mehr von einem stabilen Versichertenbestand ausgegangen werden. Deshalb stellt die Teilkapitalisierung langfristig kein tragbares Finanzierungsmodell mehr dar. Es muss eine rechtliche Gleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit den privatrechtlichen angestrebt und auch vollzogen werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innert vierzig Jahren solider ausfinanziert werden müssen.

Eine Ausfinanzierung zu 100 Prozent wäre an und für sich wünschenswert und auch richtig gewesen. In Anbetracht der hohen Kosten für die Kantone und Gemeinden aber, die dadurch entstanden wären, ist der Kompromiss einer Ausfinanzierung von mindestens 80 Prozent zu begrüssen. Bei einer 100-prozentigen Ausfinanzierung hätte dies für die Kantone Belastungen von rund 100 Milliarden Franken zur Folge gehabt. Andere wichtige Politikbereiche hätten möglicherweise darunter zu leiden gehabt. Es ist auch grundsätzlich nicht sinnvoll, eine 100-prozentige Ausfinanzierung gegen den Willen der Kantone durchsetzen zu wollen. So gesehen ist die 80-prozentige Ausfinanzierung ein pragmatischer und gangbarer Kompromiss.

Es ist ebenfalls richtig, die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen aus der Verwaltungsstruktur herauszulösen und zu verselbstständigen. Dadurch erhalten sie eine möglichst weit gehende Autonomie. Die Vorsorgeeinrichtungen können politisch unabhängig agieren und tragen die Verantwortung für das finanzielle Gleichgewicht.

Diese vorgesehenen Massnahmen sind sinnvoll und den heutigen Verhältnissen angepasst. Die BDP-Fraktion wird die Vorlage daher unterstützen und ihr zustimmen.