Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-09-15
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Vorlagen, die Pensionskassen und Pensionskassengelder betreffen, sind eine sensible Materie und stossen auch ausserhalb der politischen Entscheidungszentren auf Interesse. Denn hier geht es um zwangsgespartes Geld - jedenfalls in der zweiten Säule -, es geht um viel Geld, das aus den Taschen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden stammt. [PAGE 1287]
Die Vorlage, welche wir heute debattieren, betrifft beinahe jeden zweiten Versicherten. Beinahe jeder zweite Versicherte in der Schweiz gehört einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung mit einem Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent an. Das soll sich ändern, so will es der Bundesrat. Mit der Botschaft vom 19. September 2008 unterbreitete er den eidgenössischen Räten eine Vorlage, wonach Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften ihr Finanzierungssystem so ausgestalten müssen, dass sie innert vierzig Jahren eine Vollkapitalisierung erreichen, wie dies bereits bei den privatrechtlichen Einrichtungen der Fall ist. Wir haben es also mit einer "Gleichschaltungsvorlage" zu tun. Sie will die Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie und Teilkapitalisierung aufheben. Das hat weitreichende finanzielle Folgen für die betroffenen Kantone und Gemeinden.
Das vom Bundesrat angestrebte Ziel der vollen Auskapitalisierung ist mit hohen Kosten verbunden. Wie hoch genau? Darüber sind sich die Protagonisten nicht einig: Die Kantone rechnen bei einer vollen Ausfinanzierung mit Kosten von 31 Milliarden Franken ohne Reserven und mit einem notwendigen Kapital von 100 Milliarden Franken inklusive Reserven. Der Bundesrat kommt auf 24 bzw. rund 50 Milliarden Franken. Da scheiden sich also die Geister. Es bleibt die Tatsache der einschneidenden finanziellen Konsequenzen, welche die Steuerzahlenden in den kommenden vierzig Jahren belasten werden, und dies muss gerade im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise sehr ernst genommen werden.
Der Frage nach der Effizienz des bundesrätlichen Entwurfes muss Beachtung geschenkt werden. Es macht keinen Sinn, die öffentliche Hand zu zwingen, Gelder zur Ausfinanzierung ihrer Pensionskassen aufzunehmen, die sie gleichzeitig wieder in ihren Pensionskassen anlegen muss. Die Gelder zugunsten der Pensionskassen des öffentlichen Personals würden dann in anderen Politikbereichen wie Bildung oder Sicherheit, beim Schuldenabbau oder bei einer antizyklischen Investitionspolitik namentlich im Bereich der Infrastrukturen fehlen. Die grüne Fraktion ist auch der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, noch mehr Gelder in einen Finanzmarkt zu pumpen, dessen aktuelle Spielregeln für das Gemeinwohl mehr Probleme verursachen, als sie lösen.
Aus diesen Gründen wird die Fraktion der Grünen zwar auf die Vorlage eintreten, aber für einen möglichst tiefen Zieldeckungsgrad optieren und bei Artikel 72a die Minderheiten I und II (Rechsteiner Paul) unterstützen. Den Antrag der Minderheit III (Triponez) wird sie ablehnen.
Was die künftigen Leistungsverbesserungen anbelangt, so ist die grüne Fraktion der Meinung, dass teilkapitalisierte Kassen sie nicht zu 100 Prozent ausfinanzieren müssen. Eine solche Auflage würde die betroffenen öffentlichen Gemeinwesen nämlich wieder dazu zwingen, sich auf dem Kapitalmarkt zu verschulden. Die Staatsgarantie ist ja noch vorhanden und deckt die Lücke ebenso sicher.
Im Übrigen begrüsst unsere Fraktion, dass in dieser Vorlage die mögliche fehlende Unabhängigkeit der Vorsorgeeinrichtungen von den Gemeinwesen thematisiert wurde und dass die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen nun verselbstständigt werden. Die Gemeinwesen werden so nicht mehr gleichzeitig Arbeitgeber, Gesetzgeber und Aufsicht sein. Das A und O einer gut funktionierenden Einrichtung ist eine hochqualifizierte, unabhängige Aufsicht - es gibt genügend Beispiele, wo diese versagt hat. Ebenso betrachten wir es als Pflicht, die Staatsgarantie erst dann aufzuheben, wenn volle Wertschwankungsreserven bestehen, wie es die nationalrätliche Version jetzt vorsieht. Eine Vorsorgeeinrichtung ohne Wertschwankungsreserven ist nicht risikofähig. In mehreren Fällen haben Auskapitalisierungen zu 100 Prozent, jedoch ohne Wertschwankungsreserven zu Abstürzen geführt, weil die für die Auskapitalisierung verwendeten Steuergelder an der Börse in Rauch aufgegangen sind und die Vorsorgeeinrichtungen wieder in Unterdeckung fielen.