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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2010-09-15

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15

Wortprotokoll

Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften dürfen bekanntlich nach geltendem Recht im System der Teilkapitalisierung geführt werden. Der Bundesrat hat nun in seinem Entwurf, der uns hier vorliegt, die Gleichstellung mit privatrechtlich geführten Kassen vorgeschlagen und dazu eine lange Übergangsfrist von vierzig Jahren vorgesehen. Er hat in seiner Botschaft dafür einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 14 Milliarden Franken auf der Basis von 2006 genannt. In unserer Anhörung im März dieses Jahres hat der Vertreter der Kantonsregierungen von einem Bedarf von gegen 100 Milliarden Franken gesprochen. Wie viele Milliarden es nun tatsächlich sind oder sein werden, dürfte sich aufgrund der sich verändernden Anlagewerte nie so genau beziffern lassen. Eines steht jedenfalls fest: Diese Vorlage hat einen Bedarf an Finanzen bei den verantwortlichen Arbeitgebern, und das sind im Wesentlichen die Kantone und Gemeinden, zur Folge.

Ursache dieser Fehlbeträge sind mindestens teilweise ganz bewusst gewählte Teilkapitalisierungen in den Pensionskassen der Kantone und Gemeinden. Hauptursache sind aber nichteinbezahlte Beiträge in Kassen, die praktisch alle im Leistungsprimat geführt werden. Einkäufe, die aufgrund von automatischen Lohnanpassungen hätten einbezahlt werden müssen, wurden nicht eingefordert, beim Arbeitgeber nicht, aber teilweise auch bei den Versicherten nicht. Dazu kommt, dass die öffentliche Hand nach dem Baugewerbe die grösste Invaliditätsrate aufweist. Der besondere Invaliditätsbegriff in der öffentlichen Verwaltung hat damit zu einem weiteren Ungleichgewicht in den Pensionskassen geführt. Es gibt allerdings sehr grosse Unterschiede zwischen den Kassen. Man kann durchaus von einem Ost-West-Gefälle im Land sprechen, wobei der Anteil der Pensionskassen, die einen Deckungsgrad von unter 80 Prozent ausweisen, nicht die Mehrheit darstellt; das gilt es auch zu sagen.

Man ist bei der Einführung der beruflichen Vorsorge und der dazugehörigen Gesetzgebung davon ausgegangen, dass sich der Versichertenbestand in den öffentlichen Verwaltungen nicht allzu stark verändern werde, also die Stabilität gewährleistet sei. Nun haben aber vor allem die Demografie und dann auch die Ausgliederung von Verwaltungsteilen in privatrechtliche Betriebe geänderte Verhältnisse geschaffen. Eine praktisch uneingeschränkte Teilkapitalisierung ist problematisch - das sieht man an den zum Teil sehr tiefen Deckungsgraden - und muss als nicht mehr zeitgemäss betrachtet werden.

Der Bundesrat hat, wie ich Ihnen gesagt habe, eine Vollkapitalisierung beantragt. Der Ständerat hat sich nun als Erstrat auf eine Teilkapitalisierung festgelegt, bei der die Verpflichtung gegenüber Rentnerinnen und Rentnern vollumfänglich gedeckt ist und bei der von den öffentlich-rechtlichen Kassen ein Gesamtdeckungsrad von mindestens 80 Prozent verlangt wird.

Die Kommission des Nationalrates hat sich im Wesentlichen den Überlegungen des Ständerates angeschlossen - wir kommen im Detail noch darauf zurück - und beantragt ohne Gegenstimme Eintreten auf die Vorlage.