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Goll Christine · Nationalrat · 2010-09-15

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

Bundesrat und Parlament sind mit der 11. AHV-Revision schon einmal gegen die Wand gefahren. Und Sie sind auf dem besten Wege, es ein weiteres Mal zu tun. Zwei Schlüsselfragen der Vorlage verbleiben in der Differenzbereinigung: die Rentenhöhe und das Rentenalter. Das sind auch die beiden Themen, welche die Bevölkerung am meisten interessieren.

Über die Rentenhöhe haben Sie soeben entschieden. In Bezug auf die Rentenanpassungen und damit in Bezug auf die Kaufkraft der Rentnergeneration muten Sie der Bevölkerung Leistungskürzungen zu. Das allein wird schon Grund genug für eine Abfuhr an der Urne sein.

Wir sind nun bei der zweiten entscheidenden Frage, bei der Frage des Rentenalters. Eine weitere Erhöhung des Rentenalters ohne Kompensation über soziale Frühpensionierungsmöglichkeiten bleibt ein No-go. Da ändert auch der Versuch von Ständerat und Kommissionsmehrheit nichts, dem vergifteten Paket einen Zuckerguss verpassen zu wollen. Das sehen auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen und mit ihr sämtliche namhaften Frauenorganisationen so. "Keine Rentenaltererhöhung für Frauen ohne sozial ausgestaltete Flexibilisierung", so lautet der Titel der an diesem Montag veröffentlichten Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Genau diese Haltung war vor sechs Jahren der Hauptgrund, der zum Schiffbruch der Erstauflage der 11. AHV-Revision geführt hat.

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen und das "Frauenbündnis AHV", das vom Schweizerischen [PAGE 1280] katholischen Frauenbund über die Dachorganisation der Frauenorganisationen, die Alliance F, bis zur Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes reicht, sind dezidiert der Meinung, dass eine Erhöhung des Frauenrentenalters aus Gleichstellungsgründen nicht zwingend ist. Vielmehr müsste gleichstellungspolitisch, wenn schon, dann die nach wie vor krasse Lohndiskriminierung der Frauen beseitigt werden.

Unhaltbar ist die Rentenaltererhöhung so lange, bis eine sozial ausgestaltete Flexibilisierung für Frauen und Männer realisiert ist. Das wird der Bevölkerung auch seit der 10. AHV-Revision, und das sind bald zwei Jahrzehnte, immer wieder versprochen. Das vom Ständerat vorgeschlagene und von der Kommissionsmehrheit unterstützte Modell ist untragbar und zudem nicht praktikabel. Das ist auch der Grund, weshalb wir der Mehrheitsfassung unter keinen Umständen zustimmen können. Die eingesetzten Mittel ermöglichen keine soziale Lösung, die Kürzungssätze ab dem zweiten Bezugsjahr sind viel zu hoch angesetzt. Zudem ist das Modell auch nur auf zehn Jahre befristet. Mit Absatz 7 begibt sich das Parlament zudem auf glitschiges Terrain, weil die ohnehin nur auf Schweizer und Schweizerinnen, die in ein Nicht-EU-Land ausreisen, anwendbare Klausel nicht anwendbar sein dürfte. Das wurde auch in einem Bericht der Verwaltung festgestellt.

Was soll also diese Übung? Es braucht eine taugliche und gerechte Flexibilisierungslösung. Wenn nicht mindestens der Betrag investiert wird, der durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll, bleibt diese Revision eine Alibiübung, allerdings mit schwerwiegenden Abbaufolgen für die Rentner und Rentnerinnen. Das ist auch der Grund, weshalb Sie unseren Minderheitsantrag unterstützen sollten. SP und Gewerkschaften haben vorsorglich das Referendum beschlossen, weil sie die Bevölkerung in dieser Frage hinter sich wissen. Am besten brechen wir die Übung hier ab, denn die Zweitauflage der 11. AHV-Revision ist inzwischen zu verkachelt, als dass noch eine vernünftige Lösung präsentiert werden könnte.