Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-20
Wortprotokoll
Es trifft zu, dass sich die Sozialpartner noch nicht auf einen GAV für den Personalverleih einigen konnten. Der Verband der Personaldienstleister in der Schweiz, Swissstaffing, sowie die Arbeitnehmerverbände Unia, Syna, KV Schweiz und Angestellte Schweiz haben im Jahr 2008 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih abgeschlossen. In der Folge haben die Vertragsparteien ein Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung ihres GAV eingereicht. Nachdem das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung publiziert worden ist, sind dagegen über 200 Einsprachen eingegangen. Es gab zwischen den Sozialpartnern eine gewichtige Differenz zum Inhalt ihres Gesamtarbeitsvertrages, und zwar zur Frage der Übernahme von Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen aus nicht allgemeinverbindlich erklärten GAV.
Diese Differenz besteht auch heute noch. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des GAV für den Personalverleih bewusst und begrüsst die diesbezüglichen Bestrebungen der Sozialpartner. Da der Abschluss eines GAV aber Sache der Sozialpartner ist und sich der Staat grundsätzlich nicht in Sozialpartnerverhandlungen einmischt, wird sich der Bundesrat nicht aktiv in die Verhandlungen einbringen.