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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-20

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei der Vorlage des Bundesrates zu bleiben, welcher der Ständerat zugestimmt hat.

Welches ist die Diskussion? Wer hat die Ausführungsbestimmungen über die gesetzlichen Neuregelungen zu erlassen? Wenn es eine politisch wichtige Verordnung wäre, könnte man darüber diskutieren. Es geht aber nicht um etwas Wichtiges in dem Sinne, dass es Gesetzescharakter hätte oder das Parlament die Verordnung erlassen müsste. Es geht vielmehr hauptsächlich um Randdaten, um technische Daten und nur ganz ausnahmsweise um personenbezogene Daten. Aufgezeichnet und dann auch ausgewertet werden sollen Inhaltsdaten nur für Backups. Die Verordnung regelt alleine die Fragen, welche Daten aufzuzeichnen sind und wie die Daten aufbereitet und ausgewertet werden. Sie regelt die Sicherheit hinsichtlich Aufbewahrung der Daten sowie Vernichtung der Daten. Sie regelt aber nicht die Archivierung und das Auskunftsrecht - das wird im Datenschutzgesetz geregelt -, und sie regelt auch nicht die Sanktion bei missbräuchlicher Nutzung der Infrastruktur; hier kommen das Bundespersonalrecht und das Strafrecht zur Anwendung. Die Verordnung betrifft das Parlament nur in einem ganz geringen Rahmen. Die grösste Gruppe, die betroffen ist, ist das Bundespersonal.

Es ist an sich richtig, dass wir die Verordnung dem Bundesrat überlassen. Ich habe Ihnen zugesichert, dass Sie selbstverständlich in die Arbeiten mit einbezogen werden. Ich denke aber, man sollte beim heutigen System bleiben und dem Parlament nur Verordnungen zur Erarbeitung zuweisen, die inhaltlich von wesentlicher politischer Bedeutung sind, und im Übrigen, wenn es um technische Verordnungen geht, die Erarbeitung dem Bundesrat überlassen.