Casanova Corina · 2010-09-20
Casanova Corina · Graubünden · 2010-09-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht am 5. März 2010 gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das EJPD, das EDA und die Bundeskanzlei beauftragt, einen Zusatzbericht zu unterbreiten, der Aufschluss gibt über die verschiedenen Möglichkeiten, Widersprüche zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu verhindern. Dieser Zusatzbericht, der auch die Frage der Vorprüfung umfassen wird, ist zurzeit in Ausarbeitung. Der Bundesrat wird spätestens 2011 davon Kenntnis nehmen. Im Zusatzbericht werden die in der Frage aufgeworfenen Probleme vertieft analysiert, und es werden Lösungsvorschläge erörtert. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, den Schlussfolgerungen dieses Zusatzberichtes vorzugreifen.
Heute besteht die Aufgabe der Bundeskanzlei im Rahmen der Vorprüfung gemäss Artikel 69 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aus folgenden Punkten:
1. Überprüfung der Unterschriftenlisten auf die gesetzlichen Erfordernisse nach Artikel 68 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, das heisst Angabe von Kanton und politischer Gemeinde, Titel und Wortlaut der Initiative sowie Datum der Veröffentlichung im Bundesblatt, Rückzugsklausel und Hinweis auf die Strafbarkeitsbestimmungen.
2. Überprüfung des Titels: Ist der Titel irreführend, enthält er kommerzielle oder persönliche Werbung, oder gibt er zu Verwechslungen Anlass, so wird er durch die Bundeskanzlei geändert.
3. Überprüfung des Initiativtextes auf die sprachliche Übereinstimmung in den Amtssprachen.
[PAGE 1347]