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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-20

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich habe nach der Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen den Eindruck, dass man, wenn man von Minderheiten und Minderheitsrechten spricht, immer an Querulantinnen und Querulanten denkt und dass man, wenn man die Rechte der Mehrheit stärkt, immer davon ausgeht, dass das gut ist. Die Mehrheit sind also die, die alles richtig machen, und die Minderheiten die, die irgendwelche unbotmässigen Rechte einfordern. So ist es in der Realität nicht. Es geht hier auch darum, dass man legitime Rechte von Minderheiten - jetzt werden wir dann darüber diskutieren, was eine relevante Minderheit ist - stärkt und das auch gesetzlich klar verankert.

In Artikel 961d sind Erleichterungen für die Erstellung der Konzernrechnung vorgesehen. Im Einzelabschluss darf auf den erweiterten Anhang, also die Geldflussrechnung und den Lagebericht, verzichtet werden, und zwar dann, wenn das Unternehmen, das zur Diskussion steht, Teil eines Konzerns ist, der die entsprechenden Angaben machen muss; das ist eine sinnvolle Entlastung. Minderheiten können nun aber trotzdem am Einzelabschluss der sie betreffenden Gesellschaft interessiert sein. Deshalb hat der Bundesrat vorgesehen, dass eine relevante Minderheit, die 10 Prozent des Kapitals vertritt, für die betreffende Gesellschaft einen umfassenden Konzernabschluss verlangen kann.

Die Mehrheit will nun dieses Quorum auf 20 Prozent heraufsetzen. Ich möchte Sie doch darauf hinweisen - auch wenn ich weiss, dass ich da angesichts der Mehrheit, wie sie sich jetzt präsentiert hat, nicht viel Chancen haben werde -, dass allgemein eine 10-prozentige Beteiligung an einer [PAGE 1387] Gesellschaft als relevante, als schützenswerte Minderheit betrachtet wird. Es ist doch auch Ziel der Aktienrechtsrevision, die Minderheitsrechte zu stärken und nicht etwa zu schwächen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir die 10-Prozent-Schwelle auch im Revisionsrecht kennen, und ich bitte Sie deshalb: Schützen Sie die Minderheiten, und denken Sie nicht immer nur, dass es querulatorische Ursachen hat, wenn eine Minderheit Auskünfte und Informationen verlangt; das sind falsche Annahmen. Es gibt durchaus schützenswerte Minderheiten.

Ich bitte Sie deshalb, halten Sie am Entwurf des Bundesrates fest, und unterstützen Sie die Minderheit.

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