Stamm Luzi · Nationalrat · 2010-09-20
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Artikel um die Frage, wer unterhalb welcher Schwelle eine Milchbüchleinrechnung führen darf, wer also einfach nur über Einnahmen und Ausgaben Buch führen muss. Das Resultat der Behandlung in der Kommission sehen Sie auf Seite 6 der Fahne. Links, im Entwurf des Bundesrates, steht - es wurde gesagt -: "Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen ..." Nachdem der Ständerat einen Schwellenwert von 250 000 Franken [PAGE 1376] festgelegt hat, wird dieser von der Mehrheit der Kommission mit der kleinen Ergänzung "im letzten Geschäftsjahr" übernommen.
Wir hatten natürlich Kenntnis von den Widersprüchen, die sich in Bezug auf die Regelung für die juristischen Personen ergeben. Das hat einiges für sich. Wir hatten auch Kenntnis vom Argument betreffend die Mehrwertsteuer. Trotzdem beschloss die Mehrheit der Kommission den Schwellenwert von 250 000 Franken im letzten Geschäftsjahr.
Kollege Loepfe geht mit seinem Einzelantrag - das wurde ebenfalls richtig gesagt - jetzt noch höher. Dazu kann ich mich aus der Optik der Kommission nicht äussern.