Thanei Anita · Nationalrat · 2010-09-20
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Frau Leutenegger Oberholzer hat es gesagt: "Das muntere Zahlenspiel geht weiter." Oder vielleicht gibt es noch eine Vorlage 4 und 5.
In der Eintretensdebatte wurde mehrheitlich begrüsst, dass eine einheitliche Regelung für sämtliche Rechtsformen statuiert und innerhalb des Rechnungslegungsrechtes nach der Grösse der Unternehmen differenziert wird. Damit werden Abgrenzungs- und Interpretationsfragen vermieden.
Nun stellt sich wieder die Frage: Bis zu welchem Umsatz soll eine Milchbüchleinrechnung genügen? Gemäss Bundesrat sollen Einzelunternehmen, Vereine und Stiftungen, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen, lediglich über Einnahmen und Ausgaben Buch führen. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission möchten diesen Schwellenwert von 100 000 auf 250 000 Franken erhöhen. Ich möchte Sie im Namen der SP-Fraktion bitten, dem Bundesrat, das heisst der Minderheit Leutenegger Oberholzer, zu folgen. Dabei erinnere ich daran, dass die KMU durch diese Vorlage insgesamt bereits entlastet werden. Und es ist keine Zumutung, eine richtige Bilanz zu erstellen, auch nicht für ein Einzelunternehmen.
Auch hier gilt wieder: Eine ordentliche Rechnungslegung erfolgt nicht zum Selbstzweck. Eine transparente und aussagekräftige Jahresrechnung, insbesondere eine Bilanz, ist wichtig: wichtig für das Unternehmen, wichtig für die Arbeitnehmenden und Gläubiger. Es geht nicht einfach um unnötige Bürokratie. Es geht um eine durchaus sachgerechte Abgrenzung. Die Mehrwertsteuerpflicht kennt im Übrigen dieselbe Grenze, und Frau und Mann fragen sich, wie denn so ein Einzelunternehmen seine Mehrwertsteuer anhand einer Milchbüchleinrechnung abrechnen möchte.
Ich bitte Sie also, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen.