Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-20
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen und die Minderheit I (Schwander) wollen die Schwellenwerte, die zur ordentlichen Revision verpflichten, anheben. Über Schwellenwerte kann man immer diskutieren. Man kann trefflich darüber streiten, und vor allem kann jeder mitdiskutieren - dies frei nach Peter Böckli. Wenn man jetzt aber in diesen Schwellenwerten das Heil der Existenz der KMU sieht, liegt man falsch. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, merken Sie, dass das mit KMU sehr wenig zu tun hat.
Worum geht es denn beim Revisionsrecht? Das Revisionsrecht gilt für juristische Personen des OR und des ZGB; es gilt z. B. nicht für Personengesellschaften. Viele KMU sind aber Personengesellschaften. Unter das Revisionsrecht fallen die Rechtsform der juristischen Person und die Rechtsform der Vereine und Stiftungen gemäss ZGB, also ungefähr 300 000 Unternehmungen. Die ordentliche Revision wird nur für etwa 2,5 Prozent dieser Unternehmungen verlangt. Warum ist das so? Wir haben die ordentliche Revision, dann haben wir eine eingeschränkte Revision für alle Unternehmungen, die den Schwellenwert nicht erreichen, und dann haben wir noch die Möglichkeit für die Unternehmungen, die weniger als zehn Vollzeitstellen haben, das Opting-out zu erklären, also vollends auf die Revision zu verzichten.
Wer sind nun diese etwa 2,5 Prozent, die ordentlich revidieren müssen? Es sind Publikumsgesellschaften, Konzerne, die konsolidieren müssen, Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Kennzahlen überschreiten: eine Bilanzsumme von 10 Millionen Franken, einen Umsatz von 20 Millionen Franken oder 50 Vollzeitstellen.
Ich habe Ihnen beim Eintreten bereits gesagt, wie die Situation aussieht. 98 Prozent aller Unternehmungen haben weniger als 50 Vollzeitstellen, und sie erreichen die Umsatzschwelle von 20 Millionen Franken nicht. Jetzt fragt man sich doch: Wieso wollen Sie unter dem Titel der KMU-Förderung ausgerechnet diese Schwellenwerte anheben? Das ist doch Spielen mit gezinkten Karten. Kommt noch dazu, dass, wie gesagt, eine Grosszahl der KMU die Rechtsform einer Personengesellschaft hat, die sind sowieso nicht davon betroffen.
Eine Revision des Revisionsrechts wäre ein Schildbürgerstreich. Sie treiben Schindluder ohnegleichen. Warum? Dieses Revisionsrecht wurde vor ganz kurzer Zeit revidiert; 2005 haben wir es hier verabschiedet, 2008 ist es in Kraft getreten. Es brauchte für viele Unternehmungen eine lange Umstellungszeit, das verursacht Kosten. Und jetzt, kaum sind wir in der Anpassung an diese Gesetzgebung, wollen Sie das Recht wieder revidieren. Das ist wirtschaftsschädlich, das schadet der Rechtssicherheit. Diese ständigen Revisionen, die man hier im Parlament macht, sind etwas vom Schlimmsten, was man für die Wirtschaft tun kann.
Die neue Regelung hat sich eingespielt, die Unternehmen haben die entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Revision keine Last, sondern ein Informations- und Führungsinstrument ist und auch der Information der Stakeholder dient, also wichtigen öffentlichen Interessen dient. Es wäre wirklich ein Schildbürgerstreich, wenn man das Gesetz jetzt, kaum ist es in Kraft, bereits wieder ändern würde; im Übrigen ist es ein Gesetz, das nicht die SP und die Grünen gemacht haben, wie Herr Vischer zu Recht gesagt hat, sondern das auf einem Entwurf von Bundesrat Blocher basiert.
Der Gipfel ist der Antrag Ineichen, der die Revision des Revisionsrechts noch auf den 1. Juli 2011 in Kraft setzen will. Stellen Sie sich einmal vor, was das heisst - kein Mensch weiss, was das in Bezug auf die Rück- oder Vorwirkung heissen würde. Wenn die Vorlage mitten im Jahr in Kraft treten soll, gilt das dann rückwirkend auf Beginn 2011, oder gilt das erst ab 2012? [PAGE 1371]
Ich bitte Sie also: Bleiben Sie bei den heutigen Schwellenwerten, stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu, lehnen Sie den Antrag der Minderheit I (Schwander) und den Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ab, und sagen Sie Nein zu diesem unsinnigen Einzelantrag von Herrn Ineichen.