Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-03-06
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte Sie noch einmal, auch im Sinne von Herrn Schweiger, auffordern, die Unterschiede nicht überzubewerten. Auch die Minderheit steht für eine Fristenlösung ein. Es ist in diesem Rat noch nie ein anderer Antrag gestellt worden. Alle haben Anträge für Fristenlösungen gestellt.
Wir diskutieren darüber, wie die Fristenlösung ausgestaltet werden soll, und sind uns, auch Herr Stadler, einig betreffend die Entscheidungsbefugnis der Frau. Was die Ausgestaltung der Beratung anbetrifft, sind aus der Kommissionsarbeit einige Antworten noch erlaubt.
1. Zur Frage der Zeit: Herr Hoffmann, ich verstehe nicht, wie Sie aus dem Text herauslesen wollen, dass ein Zeitdruck entsteht. Einverstanden, diese zwölf Wochen sind eine zeitliche Limitierung, die haben aber eine andere Begründung als den äusseren Zeitdruck.
2. Zum Hinweis auf die Änderung im Text: Im Antrag auf der Fahne, die Ihnen vorliegt, ist an drei Orten das Wort "persönlich" eingeführt worden. Herr Stadler hat darauf hingewiesen. Das betrifft Artikel 119 Absatz 2 und Artikel 120 Absatz 1 Buchstaben b und c. Darin liegt das Bemühen begründet, die in Artikel 120 erfasste Verantwortung des Arztes zu unterstreichen.
Hier nun liegt ganz klar eine Differenz zu den Ausführungen von Herrn Stadler. Der Arzt muss nicht die ganze Beratung als Individuum selber erbringen, aber er trägt - das will das Wort "persönlich" sagen - die gesamte Verantwortung. Er muss den ganzen Inhalt der Beratung, der der Frau vermittelt wird, selber verantworten, und zwar nicht nur die medizinischen, sondern auch die weiteren, insbesondere die sozialen Fragen. Das bedingt - das ist der Kommission, so meine ich, bewusst gewesen - Ausbildungsbedarf, impliziert eine Ausbildungspflicht, damit diese ganzheitliche Beratung geleistet werden kann. Aber: Ist es nicht richtig, dass der Arzt eher in der Lage ist, diese sozialen Zusatzbedürfnisse noch zu erlernen oder zu verantworten, als die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter jene der Medizin, die sich kaum kundig machen können in diesem Bereich?
3. Kollege Wenger, wir meinen, wir hätten inhaltlich all das abgedeckt und auch ausdrücklich in Artikel 120 aufgenommen, was Sie - wie ich meine, zu Recht - ausgeführt haben. Auch hier ist Ihren Bedenken also so weit irgend möglich Rechnung getragen worden. Wir wollten wirklich diese Brücke bauen.
4. Damit sind wir letztlich vor der entscheidenden Frage, die uns Kollege Hofmann in aller Offenheit erneut gestellt hat: Es geht letztlich um die Frage, wie wir unsere Rolle als Parlamentarier verstehen. Diesbezüglich kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich meine, ethisch hätte ich auch heute überhaupt keine Bedenken, ihm zu folgen. Aber ich masse mir aus meiner Sicht nicht an, diese meine persönliche Meinung zum politischen Massstab zu machen. Ich bin in diesen Rat in einer politischen Funktion berufen und nicht allein als Individuum, das die Abtreibung klar und deutlich ablehnt.
Die Alternativen sind damit in meinem Verständnis und aus dieser politischen Sicht letztlich zwei: Man anerkennt wirklich das Selbstbestimmungsrecht der Frau und bemüht sich, ihr eine möglichst hohe Qualität an Beratung anzubieten, oder man reduziert die Beratung auf eine Formalität bzw. geht das Risiko einer Reduktion auf eine Formalität ein, was mir nicht verantwortlich zu sein scheint.
Damit komme ich aufgrund derselben Überlegungen, wie sie Kollege Hofmann gemacht hat, zu einem ganz anderen Ergebnis. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.