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Cathomas Sep · Nationalrat · 2010-09-21

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Bei der letzten Behandlung dieses Geschäfts hat unser Rat der Ergänzung von Artikel 24c mit dem neuen Absatz 2 zugestimmt. Die Ergänzung soll ein [PAGE 1405] Problem lösen, eine Gesetzeslücke schliessen respektive einen Widerspruch bei der Bestandesgarantie von vorhandenen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone beseitigen. Insbesondere in Streusiedlungsgebieten führt die geltende Regelung zur Ungleichbehandlung von gleichgelagerten Bauvorhaben. Das Problem muss gelöst werden. Die Frage ist nur, ob es vom Ablauf her richtig ist, wenn das Thema der Baubewilligung für landwirtschaftliche Wohnbauten, die heute schon innerhalb des Nichtbaugebietes bestehen und bei denen eine flexiblere Lösung ermöglicht werden soll, in die laufende Revision zum Thema Zweitwohnungsbau einbezogen wird.

Der Ständerat lehnt die Ergänzung in Absatz 2 gerade mit der Begründung ab, dass der neue Absatz mit dem Thema Zweitwohnungsbau nichts zu tun habe und in diesem Sinne auch nicht Bestandteil des angestrebten indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" und zur Landschafts-Initiative sein könne. Der Ständerat sieht im Einbezug des neuen Absatzes eine Verwässerung des Gegenvorschlags, was den Initianten zum Vorteil gereichen würde. Diese Begründung hat eine gewisse Berechtigung, denn eine Vermischung des Gegenvorschlags mit derart heiklen Fragen, die nicht zum Thema Zweitwohnungsbau gehören, verursacht neue Unsicherheiten und liefert neue Argumente zugunsten der Befürworter der Initiativen.

In der Tat handelt es sich um ein Thema, welches in der anstehenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes behandelt und mit den weiteren Revisionspunkten im Detail besprochen und koordiniert werden kann. Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist zurzeit in Vorbereitung, und das Geschäft ist bereits für die nächste Sitzung der UREK des Nationalrates traktandiert. Wenn wir heute dem Ständerat folgen, heisst dies nicht, dass das Problem nicht anerkannt wird, sondern nur, dass dieses Anliegen aus praktischen Gründen besser und gründlicher in der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes behandelt werden kann. Dadurch können alle in diesem Bereich bestehenden Probleme besprochen und die neuen Regelungen miteinander koordiniert werden, was im Verlaufe des nächsten Jahres der Fall sein wird.

Aus diesen praktischen Gründen empfiehlt die CVP/EVP/glp-Fraktion grossmehrheitlich, den Antrag der Minderheit zur Streichung von Absatz 2 gemäss dem Beschluss des Ständerates zu unterstützen.