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preparatory:AB 112234

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-21

Wortprotokoll

Zunächst zur Frage von Herrn Lustenberger: Es war eben gerade die ursprüngliche Absicht, der Sie dann nicht gefolgt sind, mit diesem Gesetz die Institution der Aufsichtsabgabe generell einzuführen. Nun ist es so, dass wir für jede Aufsichtsabgabe eine eigene gesetzliche Grundlage brauchen. Es gibt aber zahlreiche andere Bereiche, wo wir diese Institution schon haben; es ist also nicht etwas vollkommen Neues oder Abweichendes. Es gibt solche Aufsichtsabgaben, und sie machen nach Auffassung des Bundesrates eben auch Sinn. Sie folgen dem Verursacherprinzip. Wir müssen in vielen Bereichen Sicherheitsbestimmungen ganz generell erlassen und Aufsichtsaufgaben wahrnehmen, die dann für alle Werke gelten, die also nicht einem einzelnen Werk zugeordnet werden können.

Sie müssen auch sehen, dass diese Abgaben durch die Betreiber bei der Berechnung der Preise kalkuliert werden können; sie können weitergegeben werden. Es ist also nicht so, dass die Betreiber wegen dieser Gebühren irgendwie zu Schaden kommen. Die Vorgehensweise des Bundesrates entspricht dem Verursacherprinzip. Es ist richtig, dass die Kosten für diese notwendige staatliche Aufgabe durch die Betreiber und später durch die Konsumenten bezahlt werden und nicht durch die Steuerzahler.