Killer Hans · Nationalrat · 2010-09-21
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Streichung von Artikel 24 im Sinne meiner Minderheit zuzustimmen.
Worum geht es? Das vorliegende Gesetz regelt die Zuständigkeiten bei der Aufsicht und Kontrolle von Stauanlagen. Sie soll gegenüber der heutigen Situation - heute wird sie gemäss Verordnung ausgeübt - ausgedehnt werden. Der Bund sieht hier einen Wachstumsbereich, wie er in einer Medienmitteilung vom 19. Mai dieses Jahres erklärt hat. Es wird dort von einer vorläufigen Aufstockung der Personalressourcen um 300 Stellenprozente gesprochen und vom Vorbehalt, aufgrund von Massnahmenplänen Antrag auf zusätzliche Personalressourcen zu stellen. Die entsprechenden Zusatzkosten würden dann - immer noch gemäss Medienmitteilung - weitgehend über Gebühreneinnahmen gedeckt, wie sie im Bundesgesetz über Stauanlagen vorgesehen seien.
Wir sind gegen neue Gebühren und Abgaben, auch im Bereich der Energie, wo in der Vergangenheit gegen unseren Willen andere Aufsichtsabgaben, wie z. B. im Kernenergiegesetz und im Stromversorgungsgesetz, eingeführt wurden. Ich bitte Sie, diese zusätzliche Aufsichtsabgabe nicht gutzuheissen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine Aufsichtsabgabe ist abzulehnen, weil aufgrund von unklaren Definitionen befürchtet werden muss, dass Mehrkosten in [PAGE 1399] unbekannter Höhe anfallen und auf die Strompreise überwälzt werden. Wir sehen keinen Grund, die Tätigkeiten der Bundesämter auszudehnen und die Kosten über die Gebühren zu decken. Dass diese Absicht besteht, habe ich Ihnen bereits dargestellt. Die entsprechende Medienmitteilung vom 19. Mai dieses Jahres spricht doch eigentlich eine klare Sprache, und die Absicht wird offen dargelegt. Man wünscht kurzfristig drei neue Stellen, mittelfristig sind weitere Wünsche bereits angekündigt.
Wir wurden anlässlich der Kommissionssitzung dahingehend orientiert, dass bei Artikel 24 lediglich das vorgesehen sei, was man bisher auch erhoben habe. Es wurde von bundesrätlicher Seite klar gesagt, dass nicht vorgesehen sei, unter diesem Titel etwas Neues, Zusätzliches einzuführen. Unsere Erkundigungen und Abklärungen haben mittlerweile aber klar gezeigt, was beabsichtigt ist, dass es nämlich darum geht, zusätzlichen Personalaufwand kostenmässig abzudecken. Stossend daran ist vor allem, dass beabsichtigt ist, für allgemeine, also nicht den einzelnen Werken zuzuordnende Aufsichtstätigkeiten Pauschalabgaben zu erheben. Problematisch ist also auch, dass die Aufsichtsabgabe in Form einer jährlichen Pauschale erhoben werden soll, welche auf den Kosten der vergangenen fünf Jahre basiert. Damit werden diese Pauschalen für die Werke zu nichtbeeinflussbaren Kosten. Es ist auch zu beachten, dass mit diesen neuen Mehrkosten kein Mehrnutzen für die Beaufsichtigten verbunden ist.
Wir sind der Meinung, dass dieser Artikel im Sinne meiner Minderheit zu streichen ist. Es braucht keine neue Regelung. Es gibt für die Gebührenerhebung des Bundes eine Gebührenverordnung, SR 730.05, welche für die Festsetzung der zuzuordnenden Kosten absolut genügt. Diese Verordnung dient im Übrigen auch der Gebührenbemessung für Kernkraft, Stromerzeugung, Rohrleitungen usw.; sie ist also bewährt.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meiner Minderheit zu folgen und Artikel 24 ersatzlos zu streichen. Die bisherige Regelung der Gebührenbemessung ist absolut ausreichend. Mit der Zustimmung zum Antrag meiner Minderheit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, sodass dieses Thema nochmals diskutiert werden kann. Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheit unterstützen.