Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2010-09-21

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-21

Wortprotokoll

In unserer Kommission gab es unendlich lange Diskussionen über diesen Artikel und über verschiedene mögliche und auch unmögliche Formulierungen. Die Kommission hat sich recht eigentlich in diesen Artikel verbissen, was angesichts seiner Bedeutung doch nicht ganz verständlich ist. Aus SP-Sicht sind alle beantragten Formulierungen unklarer und inhaltlich unbefriedigender als die Fassung von Bundesrat und Ständerat.

Worum geht es? Es wurde schon zwei-, dreimal erwähnt, aber ich will es noch einmal klarstellen. Die Fragen sind: Wer legt denn die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr fest? Kann allenfalls auch von internationalen Standards abgewichen werden? Darf der Bundesrat den Erlass von Vorschriften an das Bazl delegieren? Der Vorwurf, der in der Kommission immer wieder gemacht wurde und den wir soeben auch von Herrn Hutter gehört haben, ist der folgende: Bundesrat und Bazl gehen in ihrer Regulierungswut zu weit; die Massnahmen, die sie beschliessen werden, sind übertrieben. Es wurde eine Überregulierung moniert, ein Swiss Finish usw.

Zur Erinnerung: Ausgangspunkt dieser Gesetzesrevision waren schwere Flugunfälle in der Schweiz. Ausgangspunkt war, dass internationale Untersuchungen gezeigt hatten, dass die Sicherheitsmassnahmen in der Schweiz im Flugbereich nicht überall überzeugend sind. Es wurde dem Bazl und dem Bundesrat der Vorwurf gemacht, dass die Sicherheit vernachlässigt worden sei. Jetzt macht der Bundesrat einen Vorschlag zur Verbesserung, und schon wird ihm vorgeworfen, er mache übertriebene Vorschläge.

Ich sage Ihnen: Wenn vor ein paar Tagen ein Flugunfall geschehen wäre, würden Sie das nicht so locker diskutieren, wie Sie es jetzt tun. Die Formulierung im ersten Beschluss des Nationalrates ist völlig missglückt, Herr Hany hat darauf hingewiesen. Einerseits soll von internationalen Standards abgewichen werden, andererseits sollen internationale Vorschriften eingehalten werden - das versteht kein Mensch.

Die Minderheit I sieht das Problem der nationalrätlichen Formulierung auch, möchte im Gesetz aber doch einen Teil des nationalrätlichen Misstrauens zum Ausdruck bringen. Das ist unnötig und von der Formulierung her ebenfalls nicht überzeugend. Es handelt sich um eine Mischung von [PAGE 1391] Nationalratsbeschluss und Bundesratsentwurf, die am Schluss halt doch nicht gut herausgekommen ist.

Die Minderheit II will den ganzen Artikel streichen, womit die Frage der Kompetenzen erst recht ungeklärt bleibt, aber auch die Anforderungen nicht definiert werden. Damit wird ein wesentlicher Teil dieser Gesetzesrevision über Bord geworfen, auch was die Idee dahinter betrifft.

Mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission, also mit dem bundesrätlichen Entwurf und dem ständerätlichen Beschluss, haben wir eine geglückte, kohärente Formulierung, die inhaltlich, luftfahrtpolitisch richtig, aber auch staatsrechtlich sauber ist. Ich bitte Sie also sehr, trotz aller Skepsis diese Differenz jetzt zu beseitigen und Bundesrat und Ständerat zu folgen.