Binder Max · Nationalrat · 2010-09-21
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21
Wortprotokoll
In Artikel 108a ist, wie Sie gemerkt haben, wirklich eine inhaltliche Differenz zum Ständerat zu verzeichnen. Während unser Rat bei Absatz 1 einer neuen Formulierung zugestimmt und die Absätze 2 und 3 gestrichen hat, stimmte der Ständerat beim ganzen Artikel dem Bundesrat zu.
Es geht hier um die Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr, ausgehend von verschiedenen Ereignissen in der jüngeren Vergangenheit. In einer sehr intensiv geführten Diskussion kam die Kommission zum Schluss, dass die Formulierung des Nationalrates bei der ersten Lesung dem eigentlichen Willen, der zum Ausdruck gebracht werden sollte, nämlich dem Willen, einer Überregulierung vorzubeugen, nicht gerecht wird. Es besteht ein innerer Widerspruch, indem gesagt wird, dass der Bundesrat von internationalen Standards in begründeten Fällen abweichen kann, wenn er sich an den internationalen Vorschriften orientiert. Das heisst, er kann von diesen Standards abweichen, muss die Vorschriften aber dennoch einhalten.
Dennoch wollte die Kommission aus Vorsicht vor einer Überregulierung nicht auf eine gewisse Bremse verzichten. Dieser Erkenntnis und diesem Wunsch Rechnung tragend, hat die Minderheit I, angeführt von Kollegin Huber, eine neue Formulierung gefunden, die nun relativ klar sagt, dass der Bundesrat nur in begründeten Ausnahmefällen über internationale Standards hinausgehen kann, wobei er den Stand der Technik und die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen hat. Gleichzeitig folgt die Minderheit I bei den Absätzen 2 und 3 dem Ständerat bzw. dem Bundesrat.
Die Minderheit II will den ganzen Artikel 108a streichen, mit der Begründung, die Schweiz sei seit 2008 Mitglied der Easa und übernehme damit auch deren Richtlinien.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit I besteht nur in der Formulierung von Absatz 1. Die Mehrheit stimmt der offener gehaltenen Formulierung von Bundesrat und Ständerat zu, die vorsieht, dass sich der Bundesrat "an den für die Schweiz verbindlichen internationalen Vorschriften" zu orientieren hat. Damit ist nicht Tür und Tor geöffnet für überbordende Regulierung, zumal der Bundesrat auch gemäss seiner Version den Stand der Technik und die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen hat. Man kann hier vielleicht auch anfügen, dass das vom Bazl eingeführte SMS - das heisst: Safety Management System - über internationale Normen hinausgeht. Nach den bekannten Crashs ist diese Methode aufgrund des Luftfahrtberichtes entwickelt worden. Sie soll den Betrieben der Flugzeugbranche, den Luftfahrtgesellschaften oder auch den Herstellern und Unterhaltsbetrieben erlauben, die wichtigsten Risiken zu identifizieren und ihre Sicherheitsmassnahmen darauf zu fokussieren. Das SMS hat bei der Industrie zwar einen Initialaufwand verursacht, in der Folge aber auch zu einem Effizienzgewinn geführt. Damit hat das Bazl auch eine gewisse Reputation erworben. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis diese SMS-Vorschriften von der Easa für alle Staaten verbindlich erklärt werden.
Die Kommissionsmehrheit möchte die Möglichkeit innovativer Ideen und deren Umsetzung nicht von vornherein verhindern und beantragt Ihnen deshalb - der Entscheid fiel mit 14 zu 12 Stimmen -, der offenen Formulierung von Artikel 108a Absatz 1 gemäss Ständerat bzw. Bundesrat zuzustimmen. Mit 16 zu 9 Stimmen wird Ihnen beantragt, bei Absatz 2 dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen; bei Absatz 3 wird Ihnen dies mit 17 zu 9 Stimmen beantragt.
Die Minderheit II will den gesamten Artikel streichen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Streichung des Artikels nicht zur Rechtssicherheit und zur Transparenz der Tätigkeit der Behörden beiträgt. Zu glauben, mit der Streichung würde nichts reguliert, ist aus Sicht der Mehrheit ein Irrglaube. Artikel 108a reguliert im Wesentlichen das, was ohnehin getan werden muss. Es ist nicht zwingend ein Artikel zur Überregulierung und auch keine Einladung dazu. Ohne diesen Artikel wäre nicht klar, wie weit der Bundesrat in seiner Verordnungskompetenz gehen kann. Auch die Kommissionsmehrheit möchte aber die Verwaltung gerne an die folgende Aussage des Bazl-Direktors in der Kommission erinnern: "Ich habe meinen Mitarbeitenden eine Weisung erteilt, wonach sie bei ihrer Arbeit in internationalen Regulierungsbehörden darauf achten sollen, neue Regulierungen nur zurückhaltend zu erlassen." Und auch ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Germanier; ich zitiere sie nicht nochmals, Herr Kollege Hutter hat sie bereits zitiert. Ich möchte vom Bundesrat bei der Revision dieses Luftfahrtgesetzes einfach eine Bestätigung dieser Aussage hören, damit sie letztlich auch im Amtlichen Bulletin gelesen werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen und dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen.