Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2010-09-21
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-21
Wortprotokoll
Worum geht es? Wir beraten hier über einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Infrastrukturfonds und damit über einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer koordinierten Verkehrspolitik. Der Infrastrukturfonds - dies zur Erinnerung - dient vier Zwecken: erstens der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, zweitens der Engpassbeseitigung, drittens für Beiträge des Bundes an Projekte des Agglomerationsverkehrs und viertens für Beiträge des Bundes an die Hauptstrassen in Berg- und Randregionen. Bereits bewilligt sind die Kredite für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und der Kredit für die Hauptstrassen in Berg- und Randregionen. Ebenfalls bereits bewilligt wurde ein erster Kredit für dringliche Agglomerationsprojekte.
Der Nationalrat hat den Bundesrat beauftragt, zur Engpassbeseitigung bei den Nationalstrassen und zur ersten Etappe der Programmfinanzierung im Agglomerationsverkehr bis Ende 2009 zwei Botschaften zu unterbreiten. Diese wurden fristgerecht überwiesen, sodass wir heute als Zweitrat darüber beraten können. Ich beschränke mich auf die wichtigsten Punkte der Vorlagen und beginne mit der Vorlage 09.083, den Mitteln für das Programm Agglomerationsverkehr.
Für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in den Städten und Agglomerationen sind total 6 Milliarden Franken für zwanzig Jahre vorgesehen. Für dringende Projekte wurden bereits 2,6 Milliarden Franken freigegeben. Damit stehen noch 3,4 Milliarden Franken zur Verfügung. In der Zwischenzeit wurden beim Bund 30 Agglomerationsprogramme mit einem Volumen von 17 Milliarden Franken eingereicht. Wenn der Bund im Schnitt 40 Prozent daran bezahlen würde, müsste er statt der 3,4 Milliarden Franken, die zur Verfügung stehen, 6,8 Milliarden Franken zur Verfügung haben. Das ist deutlich mehr, als zur Verfügung steht. Deshalb ist eine Priorisierung unabdingbar. Bei 26 der 30 Agglomerationsprogramme ortete der Bund Handlungsbedarf und wies diese entweder der A- oder der B-Liste zu. Die Kommission erachtet diese Priorisierung als plausibel.
Die A-Liste mit Projekten, die ab 2011 zum Zuge kommen, hat einen Kreditrahmen von 1,51 Milliarden Franken. Für die Zeit nach 2015 bleibt eine Reserve von 1,9 Milliarden Franken. Der Schwerpunkt liegt bei den grossen Agglomerationen, welche die grössten Verkehrsprobleme haben und damit ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Heute sollen die Mittel für Projekte der A-Liste freigegeben werden.
Mit dieser Vorlage hat die Kommission die Petition "Wabern-Leist. Für die Tramverlängerung nach Chly Wabere" beraten. Das Anliegen finden Sie im Antrag der Minderheit I (Hochreutener).
Zur zweiten Vorlage, der Vorlage 09.084, "Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel": Für dieses Projekt ist eine zwanzigjährige Periode mit 5,5 Milliarden Franken vorgesehen. Derzeit stehen jedoch Projekte für rund 17,5 Milliarden Franken zur Diskussion. Auch hier ist eine Priorisierung unumgänglich.
Entsprechend sind vier Module geschaffen worden. Modul 1 umfasst die gravierendsten Engpässe. Darunter fallen die Sechsspurausbauten zwischen Härkingen und Wiggertal und zwischen Blegi und Rütihof sowie die Nordumfahrung Zürich. Hinzu kommen Ausbaumassnahmen im Raume Crissier. Die übrigen Projekte wurden den Modulen 2, 3 und 4 zugeteilt. Die Projekte von Modul 2 können zusammen mit den Projekten von Modul 1 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von 5,5 Milliarden Franken realisiert werden. Die finanziellen Mittel in der Höhe von 300 Millionen Franken für die Ausbauten zwischen Härkingen und Wiggertal und zwischen Blegi und Rütihof haben wir im Rahmen der zweiten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen bereits freigegeben. Für die verbleibenden Projekte sind rund eine Milliarde Franken bereitzustellen. Hinzu [PAGE 1409] kommen noch 175 Millionen Franken für die Bearbeitung von Projekten der Module 2 und 3. Die übrigen Vorhaben werden in vier Jahren in einer Gesamtsicht zum Entscheid vorgelegt.
Mit dieser Vorlage hat die Kommission die Petition "Für Sicherheit auf der Strasse: Ja zur dritten Spur auf der Autobahn Lausanne-Genf" beraten. Das Anliegen findet sich im Antrag der Minderheit Grin.
Noch zum letzten Geschäft, zur parlamentarischen Initiative 10.402 aus dem Ständerat: Wie eben ausgeführt, musste sowohl im Agglomerationsverkehr als auch bei der Engpassbeseitigung eine Priorisierung vorgenommen werden. Trotzdem ist die rechtzeitige Finanzierung der verbleibenden Projekte nicht gesichert. Das Geld wird nämlich früher beansprucht als geplant. Ausgaben für Projekte zu beschliessen, wenn die Liquidität des Fonds die Finanzierung nicht zulässt, ist jedoch nicht sinnvoll. Deshalb schlägt die KVF des Ständerates vor, dem Fonds einen Betrag von 850 Millionen Franken als Einmaleinlage zuzuweisen. Gleichzeitig soll im Rahmen des Programms für die Agglomerationen die Rechtsgrundlage für Vorfinanzierungen geschaffen werden. Sowohl Bundesrat und Ständerat als auch die KFV des Nationalrates unterstützen dies.
Die Höhe der Einmaleinlage gab zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionsmehrheit war aber der Ansicht, dass bei einem kleineren Betrag die Gefahr zunähme, dass Vorfinanzierungen nötig wären, und es damit zu einem regional asymmetrischen Ausbau käme. Mit der vorgeschlagenen Massnahme werden die Finanzierungsprobleme im Verkehrsbereich zwar nicht gelöst, es wird aber ermöglicht, dass sowohl die Beseitigung der Engpässe auf den Nationalstrassen als auch die Finanzierung des Programms für den Agglomerationsverkehr am 1. Januar nächsten Jahres starten können. Wichtig ist bei alldem, dass weder am Gesamtbetrag des Fonds von 20,8 Milliarden Franken noch an dessen Aufteilung auf die verschiedenen Bereiche etwas geändert wird.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, den Mehrheitsanträgen zuzustimmen. Sie ist der Meinung, dass jede Änderung das Gleichgewicht der Gesamtvorlage stören würde. Wir sind uns dabei selbstverständlich bewusst, dass je nach Region das eine oder andere Projekt ebenfalls als sehr sinnvoll und dringlich angeschaut wird. Wenn wir alle Wünsche berücksichtigen wollten, würde das aber mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Scheitern dieser Vorlage führen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.