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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2010-09-23

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2010-09-23

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 geht es ja generell um die Preise. In Absatz 7 wird festgehalten, dass der Bundesrat für die Grundversorgung oder für Teile davon eine Preisobergrenze festlegen könne. Alle anderen Absätze in diesem Artikel zu den Preisen sind zwingende Formulierungen. Es wird festgehalten, der Bundesrat regle die Voraussetzungen für die Gewährung von Ermässigungen. [PAGE 1477]

Ich möchte, dass der Bundesrat auch die Pflicht bekommt, eine Preisobergrenze für die Grundversorgung festzulegen. Herr Hany hat heute Morgen in der Debatte einmal gesagt, in einem Gesetz solle man auf Kann-Formulierungen möglichst verzichten. Dem möchte ich mich hier anschliessen. In einem ganz oder auch nur teilweise geöffneten Markt ist es wichtig, dass der Bund als Eigner Preisobergrenzen für die Grundversorgung festlegt. Eine Obergrenze steckt den Rahmen ab, in dem sich die Grundversorgung dann abspielen soll; dies im Interesse der Kundinnen und Kunden, weil so die Obergrenze nicht einfach durch den Markt bestimmt wird.

Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zuzustimmen.

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