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Hany Urs · Nationalrat · 2010-09-23

Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-23

Wortprotokoll

In Artikel 6 wird der Austausch von Adressdaten geregelt. Der Ständerat hat mit Absatz 4bis eingefügt, dass der Bundesrat die Rahmenbedingungen für den Austausch von Adressdaten zu konkretisieren hat, dies insbesondere auch bezüglich der Preisgestaltung. Der Minderheitsantrag Hutter Markus mit den Absätzen 4ter und 4quater sieht vor, dass die Anbieterinnen für die Verwaltung der Adressdaten für das Nachsenden und das Umleiten von [PAGE 1464] Postsendungen eine besondere Organisation gründen oder dass sie die Verwaltung der Adressdaten einer bestehenden Organisation übertragen können. Der Bundesrat soll für solche Organisationen die Rechtsform, die Beteiligungsverhältnisse und die Finanzierung regeln.

Nach unserer Auffassung geht die Minderheit klar zu weit. Solche Organisationen kosten in erster Linie Geld und verteuern das Angebot der Dienstleistungsunternehmen unnötigerweise. In Absatz 2 wird mit den Ergänzungen des Ständerates auf einfache Weise der Austausch von Adressdaten geregelt, und zwar so, dass auch private Anbieterinnen von Postdiensten durch die Post zu diesen Daten kommen können. Es besteht kein Grund, dass neu zu gründende Organisationen diese Daten sammeln, verwalten und an die Postdienstanbieter verkaufen. Das kann die Post mit Sicherheit günstiger tun als neu zu gründende Organisationen. Kann-Formulierungen kann der Bundesrat wenn nötig auch in einer Verordnung unterbringen; sie sollen wenn immer möglich nicht in ein Gesetz aufgenommen werden.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird die Mehrheit unterstützen und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.

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