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Hany Urs · Nationalrat · 2010-09-23

Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-23

Wortprotokoll

Verschiedene europäische Staaten haben ihre Postunternehmen, unabhängig von einem Liberalisierungsfahrplan und zeitlich vorgezogen, in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die unternehmerischen Freiheiten einer privatrechtlichen Organisation waren für diese Postunternehmen notwendig, um sich gegen private Dienstleistungsanbieter auf dem Postmarkt behaupten zu können. Beispiel 1: Die Deutsche Post wurde im Jahr 1995 in eine Aktiengesellschaft überführt und schrittweise privatisiert. Die vollständige Liberalisierung des Briefmarktes erfolgte aber erst im Jahr 2008. Die Deutsche Post ist heute der weltweit grösste Logistikkonzern. Beispiel 2: Schon während der Zeit mit einem Restmonopol für Briefe bis 50 Gramm haben sich zahlreiche private Postunternehmen entwickelt. Die niederländische PTT wurde bereits 1989 in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. 1998 folgte die Abspaltung des Telekommunikationsgeschäftes, der Briefmarkt wurde erst 2009 vollständig liberalisiert.

Fazit für unsere Post: Die Liberalisierungsverfahren im Ausland zeigen, dass auch ohne vollständige Marktöffnung eine dynamische Wettbewerbsentwicklung möglich ist, sofern die regulatorischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfreundlich sind. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Dynamik auf den Postmärkten stösst die Post mit dem heutigen Rechtsrahmen an ihre Grenzen. Die Post muss deshalb das gleiche, zeitgemässe Rechtskleid erhalten wie andere Bundesunternehmen in der Schweiz und wie die ausländischen Postunternehmen.

Der Bund und die Bevölkerung haben ein Interesse an einer starken Post. Sie ist in der Lage, die Grundversorgung langfristig eigenwirtschaftlich zu erbringen und dem Bund regelmässig einen Gewinn abzuliefern; sie muss auch weiterhin dazu in der Lage sein. Mit dem vorliegenden Postgesetz haben wir zu entscheiden, ob die vollständige Liberalisierung im Briefmarkt jetzt erfolgen oder ob dieser Entscheid auf später verschoben werden soll. Es gibt gute Gründe für eine vollständige Liberalisierung, aber auch Gründe gegen eine vollständige Öffnung des Briefmarktes. Mit dem vorliegenden Entwurf zum neuen Postgesetz ist beides möglich. Der 4. Abschnitt regelt die Finanzierung der Grundversorgung nach der vollständigen Öffnung. Will man eine solche nicht, muss dieser Abschnitt gestrichen werden. Wir haben zu entscheiden.

So oder so: Auf das Gesetz nicht einzutreten wäre grundfalsch. Das neue Postorganisationsgesetz definiert den Umfang der Posttätigkeit eng. Trotzdem bildet es eine fortschrittliche Grundlage für das Geschäft der Post im bewährten Umfang. In Kombination mit dem neuen Postgesetz bildet es auch bei einem Verzicht auf die Restliberalisierung im Briefbereich einen ausgewogenen Rahmen für die Entwicklung von fairem Wettbewerb im schweizerischen Postmarkt.

Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, auf beide Gesetze einzutreten.

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