AB 112464
Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2010-09-23
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf das Postgesetz einzutreten.
Es ist unbestritten: Die Schweizerische Post geniesst weltweit einen guten Ruf. Die Post arbeitet zuverlässig, hat ein breites Angebot an Dienstleistungen und garantiert die Grundversorgung landesweit, auch in abgelegenen Tälern, zu gleichen Preisen. Was viele Liberalisierungsbefürworter verschweigen: Die Post liefert der Bundeskasse trotz nur moderater Preiserhöhungen jährliche Gewinne in Millionenhöhe ab, in den letzten Jahren jeweils rund 200 Millionen Franken. Einige Teile der Postgeschäfte wurden in den letzten Jahren bereits liberalisiert. Das Postmonopol wurde in vielen Bereichen aufgehoben. Pakete können von Privaten zugestellt werden, seit einigen Jahren auch Briefe ab 50 Gramm.
Was will dieses Gesetz? Es möchte den Weg zur vollständigen Liberalisierung öffnen. Es wird vorgesehen, das 50-Gramm-Monopol aufzuheben und den freien Markt für alle Postdienstleistungen zu öffnen. Die Mehrheit der Kommission hat nun beschlossen, die vollständige Öffnung nicht sofort zu vollziehen, sondern den Bundesrat zu beauftragen, innert drei Jahren einen Bericht bezüglich des weiteren Vorgehens vorzulegen. Damit ist die Aufhebung des Postmonopols nicht vom Tisch. Auch wenn heute eine Mehrheit des Nationalrates der Mehrheit der Kommission folgt, was alles andere als sicher ist, und auch wenn der Ständerat die Aufhebung des Monopols nicht sofort vollziehen will, wird spätestens in drei Jahren wieder ein Angriff auf das 50-Gramm-Monopol zu reden geben.
Warum ist dieses Monopol sinnvoll? Es garantiert die Grundversorgung auch in ländlichen Gebieten, es ermöglicht, alle Siedlungen zu denselben Preisen zu bedienen, und stellt darum einen Teil des sozialen Zusammenlebens der Schweiz dar. Dieses Restmonopol ist auch ökologisch sinnvoll. Es verhindert, dass verschiedene Fahrzeuge dieselben Strecken mit ein paar wenigen Briefen fahren müssen. Die Aufhebung des Monopols hat in keinem Land zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis geführt. Im Gegenteil: Von Privaten werden Leistungen angeboten, welche eventuell später wieder verschwinden, und Stellen werden abgebaut. Erst letzte Woche kündigte die Deutsche Post an, dass sie 26 Stellen von der Schweiz nach Deutschland verlagert. Die Schweizer Bevölkerung wünscht sich Kontinuität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, ebenso die Wirtschaft; auch sie ist auf Verlässlichkeit zu angemessenen Preisen angewiesen. Seit es die Post gibt, konnte sie dies gewährleisten; sie hat sich den neuen Bedürfnissen der Kommunikationsgesellschaft angepasst und wesentlich zur Sicherung der Kommunikation ohne gesellschaftliche Schranken beigetragen.
Mit dem Postgesetz möchte man kurz- oder langfristig nicht nur das 50-Gramm-Monopol aufheben - dies ist aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten abzulehnen -, man möchte damit auch Infrastrukturen, welche die Post erarbeitet und erstellt hat, für den freien Markt öffnen. Die Garantie, dass die privaten Anbieter einen langen Atem haben und nicht nach kurzer Zeit einen Scherbenhaufen hinterlassen, kann niemand geben. Auch die Zurverfügungstellung von Adressen schwächt nicht nur die Post, sondern birgt auch Gefahren punkto Datensicherheit.
Ich bitte Sie, auf dieses Experiment der Änderung des Postgesetzes gar nicht erst einzutreten. Auch wenn die Verbesserung einiger Artikel eine Mehrheit in unserem Rat findet, ist und bleibt die Gesetzesänderung unnötig und birgt grosse Gefahren in sich.